Gesetzentwurf: Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Nach dem Willen der Ampelkoalition soll ab Ende November ein bundeseinheitlicher Infektionsschutzkatalog gelten.

Nach dem Willen der Ampelkoalition soll ab Ende November ein bundeseinheitlicher Infektionsschutzkatalog gelten. Am Donnerstag, 18. November 2021, will der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschieden. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite läuft am 25. November ab. Nach dem Willen der Ampelkoalition soll sie nicht mehr verlängert werden.

Bundeseinheitlicher Maßnahmenkatalog im § 28a Abs. 7 IfSG

Stattdessen soll ein bundeseinheitlich anwendbarer Katalog möglicher Schutzvorkehrungen in § 28a des Infektionsschutzgesetzes eingefügt werden. Je nach Entwicklung der Lage sollen die Vorkehrungen im regulären parlamentarischen Verfahren ergriffen und differenziert angewendet werden können.

Sollte die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht verlängert werden, kann die Bundesregierung – sofern die Situation es erfordert – bis zum 19. März 2022 Maßnahmen wie Abstandsregeln, Maskenpflicht, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise, Hygienekonzepte, Personenobergrenzen, Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen und Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern anordnen.

Verlängerung von Kinderkrankengeld- und Pflege-Sonderregelungen

Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen bis zum 19. März 2022 werden: Demnach soll die Anspruchsdauer bei 30 Tagen pro Elternteil und 60 Tagen bei Alleinerziehenden bleiben.

Verlängert werden sollen außerdem der vereinfachte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen und die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag. Gelten soll die Verlängerung bis Ende März 2022. Ebenfalls bis Ende März 2022 sollen auch die Pflege-Sonderregelungen verlängert werden.

Vorgesehen sind in dem Entwurf auch Anschlussregelungen von Ausnahmemaßnahmen in den Sozialgesetzbüchern, deren Auslaufen bisher an die epidemische Lage geknüpft war. Näheres dazu lesen Sie hier


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