Gesetz zur schnelleren Entfernung von Extremisten aus dem Beamtendienst

Eine Änderung des Disziplinarrechts hätte große Folgen für Beamte und Soldaten. Jetzt hat sich der Bundestag erstmals mit dem entsprechenden Regierungsentwurf befasst.

Am Donnerstag, den 11. Mai 2023, hat der Bundestag über das geplante Gesetz „zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung“ beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Beamtendienst vor.

Des Weiteren wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Generalverdacht gegen öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen“ diskutiert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache in die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Inneres und Heimat überwiesen.

Gegner der demokratischen Grundordnung schneller aus dem Dienst entfernen

Hauptgrund für die geplante Änderung des derzeit gültigen Disziplinarklagesystems sei laut Bundesregierung die mit bis zu vier Jahren verhältnismäßig lange Verfahrensdauer. Dies sei insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik und ihre freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinzunehmen.

Dabei soll das langwierige gerichtliche Verfahren der Disziplinarklage durch eine Vorverlagerung des Ausspruchs sämtlicher Disziplinarmaßnahmen – darunter die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts – durch die Disziplinarbehörden selbst ersetzt werden. Rechtsschutz wird durch die Möglichkeit einer nachgelagerten gerichtlichen Vollkontrolle gewährleistet.

Damit soll auch finanziellen Fehlanreizen des geltenden Systems entgegengewirkt werden. Da Beamte bisher bis zur gerichtlichen Entfernungsentscheidung weiterhin ihre Bezüge erhalten, könne es daher für sie von Interesse sein, den Abschluss des Disziplinarverfahrens hinauszuzögern. Um diesem Missbrauch auch im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung vorzubeugen, sollen Beamte, die gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen, künftig die bis zur Bestandskraft gezahlten Bezüge zurückerstatten müssen.

Union gegen Regierungsentwurf

Die CDU/CSU-Fraktion wendet sich gegen die vorgesehene Änderung und greift dabei auch die Kritik der Beamtengewerkschaft am geplanten Gesetz auf. Das richtige Ziel, Extremisten möglichst schnell und rechtssicher aus dem Staatsdienst zu entfernen, heilige nicht jedes Mittel, so die Fraktion. Nach dem Regierungsentwurf läge zudem die Entscheidungsbefugnis über die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis beim Bund und nicht bei einer spezialisierten Dienststelle. Darüber hinaus seien im Gesetzesentwurf keinerlei Mechanismen für staatliche Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer falschen Beschuldigung enthalten.

Die Unionsfraktion plädiert dafür die die bestehende rechtssichere Systematik des Disziplinarrechts zu erhalten. Eine Verfahrensbeschleunigung solle durch die systematische Reduktion von Verfahrensfehlern sowie durch eine bessere personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte bewirkt werden. Außerdem spricht sich die Fraktion dafür aus, unter Mitwirkung der Bundesbehörden einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der die Sensibilisierung für Anhaltspunkte verfassungsfeindlicher oder extremistischer Äußerungen und Verhaltensweisen bereits bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst verbessert.