Gesetz zur Entschädigung homosexueller Soldaten

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich für die systematische Diskriminierung homosexueller Soldaten in der Bundeswehr entschuldigt und kündigt Entschädigung an.

Von 1955 bis ins Jahr 2000 galt in der Bundeswehr eine sehr rigide Praxis im Umgang mit homosexuellen Soldaten. Ihnen wurde die Karriere verbaut oder sie mussten sogar ganz aus der Bundeswehr ausscheiden. Als Grund galt lange Zeit, dass homosexuelle Soldaten unzuverlässig oder anfällig für Erpressungen seien.

Praxis bleib lange hinter der Gesetzeslage zurück

Auch wenn bereits 1970 der Wehrdienstsenat entschied, dass homosexuelle Handlungen kein Dienstvergehen darstellten, wenn diese ohne Dienstbezug stattfanden, sah die Praxis noch lange anders aus. 

Entdiskriminierung erst im Jahr 2000

Erst der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping setzt im Jahr 2000 endgültig durch, dass Homosexualität keine Einschränkung der Eignung darstellt. Zuvor hatte ein von seinem Dienstposten abgelöster Zugführer Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Rehabilitation und Entschädigungszahlung

Das sich nun in der Abstimmung befindende Gesetz sieht vor, von Disziplinarmaßnahmen betroffene Soldaten zu rehabilitieren. Auch eine Entschädigungszahlung soll vereinbart werden. Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 46,81 Milliarden Euro steigen. Dies sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 (19/22600, Einzelplan 14) vor.

Damit stünden Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) rund 1,16 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als im laufenden Jahr. Die größten Zuwächse bei den Ausgaben sollen im Bereich der militärischen Beschaffungen und bei der Unterbringung der Soldaten liegen. Ursprünglich war für 2020 ein Verteidigungshaushalt von 45,2 Milliarden Euro beschlossen worden, durch den zweiten Nachtragshaushalt waren die Ausgaben jedoch auf 45,65 Milliarden Euro erhöht worden.

Den größten Ausgabenposten im Wehretat bilden die Personalkosten mit 19,44 Milliarden, die gegenüber 2020 um 187 Millionen steigen sollen. Für militärische Beschaffungen will der Bund 7,72 Milliarden Euro (2020: 7,42 Milliarden Euro), für die Materialerhaltung 4,1 Milliarden Euro (2020: 4,12 Milliarden Euro) und die Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung 1,55 Milliarden Euro (2020: 1,49 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldaten sowie den Erhalt und die Erweiterung von Liegenschaften sind weitere 5,88 Milliarden Euro eingeplant, 320 Millionen Euro mehr als im laufenden Haushaltsjahr. Bei den militärischen Beschaffungen schlagen vor allem das Kampfflugzeug Eurofighter mit 998 Millionen Euro, das Transportflugzeug A400M mit 350 Millionen Euro, der Schützenpanzer Puma mit 442 Millionen Euro, das Mehrzweckkampfschiff 180 mit 379 Millionen Euro und Korvette K130 mit 450 Millionen Euro zu Buche.

Quelle: Bundestag.de