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Forderung nach Änderung des Bundeswahlgesetzes

Dies sei erforderlich, um die Demokratie zu wahren. Nach Ansicht der Staatsrechtlicher verstehe kaum noch ein Wähler, was die beiden abgegebenen Stimmen bewirken.

Das Bundeswahlgesetz sieht eine grundsätzliche Größe des Bundestages von 598 Abgeordneten vor. Derzeit sitzen im Bundestag jedoch 709 Mitglieder. Diese 111 zusätzlichen Mitglieder haben ihren Sitz durch Überhang- und Ausgleichsmandate. Für die Wahlen 2021 wird ohne Gesetzesänderung eine Anzahl von über 800 Mitgliedern befürchtet.

Die Staatsrechtler fordern, dass das Bundeswahlgesetz geändert wird und die Anzahl der Abgeordneten deutlich reduziert wird. Eine unverzügliche Änderung des Bundeswahlgesetzes durch den Bundestag sei erforderlich, damit nach der nächsten Wahl der Bundestag wieder 598 Abgeordnete aufweist. Es seien bereits Vorschläge für eine Reform vorgelegt worden, die zeitnah umgesetzt werden können, da auf eine Änderung der Wahlkreise verzichtet wird.

Die 111 zusätzlichen Abgeordneten würden nicht nur zu höheren Kosten führen, sondern hätten einen „geradezu entdemokratisierenden Effekt“, wurde in dem offenen Brief ausgeführt. Das Wahlrecht sei so kompliziert geworden, dass von dem Wähler kaum noch verstanden werden könne, was seine beiden Stimmen am Ende bewirkten.

Quelle: www.welt.de/debatte/kommentare/article200600266/Staatsrechtler-schreiben-offenen-Brief-Verkleinert-den-Bundestag.html

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