Fördersätze für Meister-BAföG steigen

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab August 2016 besser unterstützt. Der Bundestag hat die Gesetzesnovelle beschlossen.

„Mit der jetzt vorliegenden Novelle sorgen wir dafür, dass es ein echtes Aufstiegs-BAföG wird“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei der abschließenden Lesung im Bundestag. Die Förderung für die Aufstiegsfortbildung werde familienfreundlicher und für mehr Menschen attraktiv.

Auch Bachelorabsolventen können „Meister-BAföG“ erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Die Bundesregierung setzt damit ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung. Qualifizierte Meister oder Techniker haben ausgezeichnete Berufs- und Einkommensaussichten.

Eine Viertel Milliarde Euro werde in den kommenden vier Jahren zusätzlich für das „Meister-BAföG“ ausgegeben, so Wanka. Jährlich können doppelt so viele Fördermittel eingesetzt werden als vor zehn Jahren.

Arbeiten, Familie und Fortbildung unter einen Hut bringen

Wer eine Aufstiegsfortbildung plant, muss Arbeiten, Familie, Lehrgänge sowie Zeit fürs Lernen und für die Prüfung vereinbaren. Oft sind Freistellungsphasen oder Teilzeitarbeit sowie zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich. Lebensunterhalt und Fortbildungskosten müssen finanzierbar sein.

Die Bundesregierung wolle Hemmschwellen abbauen, um mehr Menschen für die Aufstiegsfortbildung gewinnen. Deshalb müsse das „Meister-BAföG“ Angebote machen, die zu der jeweiligen Lebenssituation passen, so die Bildungsministerin. Überproportional erhöht wird die Förderung für Menschen mit Familie und für Alleinerziehende.

Die Einkommens- und Vermögensfreibeträge und die Zuschüsse werden deutlich erhöht. Der Zuschuss für den Unterhalt entspricht dann mit 50 Prozent dem Studenten-BAföG. Er steigt für ledige Fortbildungsteilnehmer von 238 auf 333 Euro, für Verheiratete mit zwei Kindern von 448 auf 711 Euro.

Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Bei ihnen sichere die Novelle, dass Ausbildung und Weiterqualifizierung durchgängig finanziert werden können, so Wanka.

Attraktive Förderung

Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG:

  • für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
  • für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat

Die Zuschussanteile* steigen: für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 auf 50 Prozent, für Kinder auf 55 Prozent. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro/Monat.

Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300 Euro auf 2.100 Euro.

Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 1. August 2016 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro).

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden künftig mit maximal 15.000 Euro (bisher 10.226 Euro) gefördert, das „Meisterstück“ mit 2.000 Euro (bisher rund 1.500 Euro). Die Zuschussanteile* steigen jeweils auf 40 Prozent.

Auch der „Erfolgsbonus“ steigt: wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

*Das „Meister-BAföG“ besteht grundsätzlich aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehensanteilen.

Erfolgreiches Förderprogramm

Das „Meister-BAföG“ ist ein attraktives Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 171.000.

Fach- und Führungskräftenachwuchs wird überall gebraucht: in Handwerks- und Industriebetrieben genauso wie in Krankenhäusern oder Kitas. Allein im Handwerk stehen in den kommenden zehn Jahren 200.000 Betriebsnachfolgen an.

Das „Meister-BAföG“ gibt es seit 1996. Seitdem konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege mit rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht und gefördert werden. Das Förderprogramm wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesregierung