Fehlverhalten von Soldatinnen und Soldaten schlägt in der Öffentlichkeit große Wellen. Gerade in letzter Zeit sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Soldaten der Bundeswehr sich rechtsextrem geäußert oder gar Waffen gestohlen und gehortet haben.
Solches Verhalten soll nun schneller zu Konsequenzen führen, wie ein aktueller Kabinettsentwurf zeigt. Das „Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“, um das es geht, soll nach Aussage der Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer dazu dienen, das Ansehen der Bundeswehr zu schützen.
Ausweitung der Instrumente des Disziplinarrechts
Das BMVg betont in seiner Stellungnahme, dass mit dem Gesetz keine Verschärfung des Disziplinarrechts verbunden ist. Vielmehr sollen die bestehenden Instrumente ausgeweitet werden, um eine „unmittelbare und spürbare Reaktion auf ein Fehlverhalten zu ermöglichen, ein zeitintensives und die Soldatinnen und Soldaten belastendes gerichtliches Disziplinarverfahren zu vermeiden und die Truppendienstgerichte zu entlasten“
Als Maßnahmen sind derzeit vorgesehen:
- Erweiterung der Höchstgrenze für die Bemessung der Disziplinarbuße auf den zweimonatigen Betrag der Dienstbezüge beziehungsweise des Wehrsolds
- Verlängerung der Ahndungsfrist von sechs auf zwölf Monate
- Fristlose Entlassung von SaZ bis zum achten Dienstjahr möglich (bisher: bis zum vierten Dienstjahr)
- Verzicht, wenn möglich, auf mündliche Verhandlung vor dem Truppendienstgericht
Die Änderungen betreffen hauptsächlich das Soldatengesetz. Nach derzeitigem Zeitplan soll das neue Recht ab dem Januar 2021 gelten.