EuGH urteilt: Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Mit Urteil vom 18.06.2019 hat der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass die deutsche Pkw-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Das geplante Modell sieht vor, dass sowohl Autofahrer aus dem Ausland als auch deutsche Autofahrer eine Maut für die Benutzung von Straßen entrichten sollen. Es wird bei der Höhe der Abgabe zwischen Ausländern und Inländern keinen Unterschied gemacht. Für die deutschen Fahrzeughalter besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die Kraftfahrzeugsteuer mindestens in der Höhe der entrichteten Maut reduziert.

Die Luxemburger Richter geben der Klage Österreichs gegen dieses Vorhaben statt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Abgabe diskriminierend sei, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Es läge ein Verstoß gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt vor.

Die Maut war bereits im Jahr 2017 beschlossen worden. Nachdem zunächst die Umsetzung an Verletzungen von EU-Recht scheiterte, hatte die EU nach kleineren Änderungen des Gesetzes gegen eine Umsetzung keine Einwände. Durch die Klage von Österreich mit der Begründung, dass ausländische Fahrer benachteiligt würden und dem zustimmenden Urteil, ist eine Umsetzung des Gesetzes in der Form nicht möglich.

Mit einem klagezustimmenden Urteil war nicht gerechnet worden. Der EuGH folgt meist der Empfehlung des EuGH-Generalanwalts. Dieser hatte sich Anfang des Jahres für eine Abweisung der Klage ausgesprochen.

Quelle: www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-197.html