Erweiterte Befugnisse für die Bundeswehr bei Drohnenabwehr

Eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes soll der Bundeswehr künftig Eingriffsbefugnisse gegen gefährliche Drohnen im Inland ermöglichen.

Reform des Luftsicherheitsgesetzes

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe präzisiert. Der Entwurf, der noch den Bundestag passieren muss, definiert künftig genau, in welchen Lagen Polizeibehörden militärische Unterstützung anfordern dürfen. Bereits heute kann die Bundeswehr technische Hilfe leisten – etwa zuletzt am Flughafen München zur verbesserten Detektion von Drohnen.

Geplante zusätzliche Befugnisse

Künftig soll die Bundeswehr Drohnen bekämpfen dürfen, wenn diese von der Polizei nicht mehr abgewehrt werden können. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt soll dies das Abfangen sowie im äußersten Fall auch das Abschießen umfassen. Vorgesehen ist zudem der Einsatz von Störgeräten, um die Steuerung feindlicher Drohnen zu unterbrechen.

Strenge Voraussetzungen für Eingriffe

Ein Einsatz mit Waffengewalt soll nur zulässig sein, wenn eine Drohne voraussichtlich gegen Menschenleben oder kritische Anlagen gerichtet ist. Regelmäßig soll die Amtshilfe jedoch auf technische Aufklärung und Intervention vor Ort beschränkt bleiben.

Zuständigkeiten und praktische Umsetzung

Für die innere Sicherheit bleiben die Landespolizeistellen beziehungsweise die Bundespolizei verantwortlich. Wie die erweiterten Befugnisse praktisch umgesetzt werden, wird derzeit im entstehenden gemeinsamen Drohnenabwehr-Kompetenzzentrum erarbeitet.