Erstmalig gesetzliche Grundlage für dienstliche Beurteilungen in der Bundeswehr

Für dienstliche Beurteilungen in der Bundeswehr fehlte bislang eine gesetzliche Grundlage. Dies hat bereits im Jahr 2021 das Bundesverwaltungsgericht in zwei wegweisenden Entscheidungen (2 A 3.20 und 1 A 1.21) kritisiert. Nun folgt die Umsetzung.

Die Vorgaben durch das höchste Verwaltungsgericht sind eindeutig. Demnach sind die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen in Rechtsnormen zu regeln. Der Gesetzgeber bekam den klaren Auftrag, das zugrundeliegende System (Regel- und Anlassbeurteilung) sowie die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils vorzugeben.

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften hat die Bundesregierung nun die Vorgaben für dienstliche Beurteilungen in Gesetzesform gebracht.

Beurteilungen mindestens alle zwei Jahre

Konkret wird das Soldatengesetz um die beiden Paragrafen 27a und 27b erweitert. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Soldaten sind in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwei Jahre, und zusätzlich, wenn die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse es erfordern zu beurteilen.

Einzelheiten durch folgende Rechtsverordnung

Konkreter wird es an dieser Stelle noch nicht. Die neuen Paragrafen ermöglichen es aber, Einzelheiten, wie den Rhythmus von Regelbeurteilungen oder den Inhalt der zu beurteilenden Einzelmerkmale in einer Rechtsverordnung festzulegen.

Quelle: Bundesrat.de