Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Erste Stufe der BAföG-Reform in Kraft getreten

Förderung von ausländischen Studierenden

Nach dem Wegweisenden EuGH-Urteil musste der Gesetzgeber handeln. Die Entscheidung führt zu einer verbesserten internationalen Mobilität. Studierende benötigen nun keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland mehr, wenn sie ihre Verbundenheit mit dem Inland auf anderen Weg nachweisen können.

Ausblick: Zweite Stufe ab 1. August 2015

Die nächste Stufe der Reform startet dann im August 2015. Hier soll dann die Förderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium geschlossen werden. Die letzte Reformstufe ist vollzieht sich dann mit August 2016. Mit ihr werden auch die Förderungsansprüche der Studenten angepasst.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem stets aktuellen Online-Dienst zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Ihre Vorteile

Kompetente Beratung durch
unseren Kundenservice

Versandkostenfreie
Bestellung ab 45 €

Kostenloser Praxistest
für Online-Dienste

Rechtssichere
Produkte

Zahlungsarten

Unser Kundenservice

Telefon: 0941 5684-0