Entschädigungsrenten steigen um 3,1 Prozent

Der Bundesrat hat am Freitag, 26.11.2021, zugestimmt, die Entschädigungsrenten rückwirkend zum 01.09.2021 anzuheben.

Ab dem 01.01.2022 gibt es höhere Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Rückwirkend zum 01.09.2021 werden sie entsprechend einer Verordnung der Bundesregierung um 3,1 Prozent angehoben.

Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte um 1,2 Prozent zum 01.04.2021 und um weitere 1,8 Prozent zum 01.04.2022.

Zudem werden die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.

Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

Betroffen von der Erhöhung der Entschädigungsrente sind Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Schaden in selbst- oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Schaden im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben. Außerdem sind Hinterbliebene der Opfer anspruchsberechtigt.

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


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