Entlassung rechtmäßig

Einst war er als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr eingetreten. Jüngst entließ die Bundesrepublik Deutschland den Gefreiten, weil er in einer rassistischen Chat-Gruppe mitgemacht hatte.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die zuletzt erhobene Klage des Soldaten gegen seine Entlassung jetzt abgewiesen. Denn es erkannte die Argumentation des Klägers nicht an: Dieser gab an, die Beendigung seines Bundeswehr-Diensts durch den Arbeitgeber sei disproportional gegenüber dem Tatbestand. Denn er habe es nachträglich bereut, pornografische, rassistische und sittenwidrige Inhalte in Form von Bildern, Memes und Videos in einer rechtsradikalen WhatsApp-Gruppe gepostet zu haben. Zudem sei er sozial engagiert.

NS-Diktatur verherrlicht und keine wirkliche Reue gezeigt

Diesen Einwänden gab das Gericht nicht statt: Der Soldat müsse die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen und dabei mitwirken, sie zu erhalten. Unvereinbar mit dieser soldatischen Pflicht sei die Tatsache, dass er die nationalsozialistischen Verbrechen der NS-Diktatur aus den 1930er und 1940er Jahren verharmlost und sogar verherrlicht habe. Indessen sei der Gefreite immer noch Mitglied in der Chat-Gruppe.

Zudem gebe es seinerseits noch keinen Ausdruck darüber, dass er deren Inhalte heute missbillige. Zwar handele es sich um eine private Gruppe ohne öffentliche Reichweite, aber dennoch sei dies sehr imageschädigend für die Bundeswehr. Denn es sei wahrscheinlich, dass diese Dienstpflichts-Verletzung potentiell öffentlich bekannt werden könnte, erklärte das Verwaltungsgericht Hannover in einer Pressemitteilung.

Quelle: Urteil vom 9. November 2022 (AZ: 2 A 3031/21) und Pressemitteilung vom 09. November 2022 des Verwaltungsgerichts Hannover