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“Einschränkung der Rechte von Soldatinnen und Soldaten”

Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf (Drucksache 444/20) nach eigener Auskunft auf die Berichte in den letzten Monaten, wonach in der Bundeswehr mehrere rechtsextreme Verbindungen aufgedeckt wurden.
Die Bundeswehr soll in solchen Fällen die Täter schneller loswerden können. Bisher scheiterte dieses Vorhaben, so der Gesetzesentwurf, an der langen Verfahrensdauer vor den Truppendienstgerichten aufgrund überlasteter Strukturen.

Entlassung auch nach mehr als vier Jahren Dienstzeit

Künftig sollen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch dann aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn diese länger als vier Jahre in der Bundeswehr sind. Zudem soll durch Änderungen der Wehrdisziplinarordnung die Möglichkeit geschaffen werden, bereits auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene und ohne Durchführung eines langwierigen gerichtlichen Disziplinarverfahrens, unmittelbar und spürbar auf Dienstvergehen zu reagieren.

BundeswehrVerband übt scharfe Kritik

Der BundeswehrVerband reagierte bereits auf den Entwurf mit scharfer Kritik. Der Verband rechnet vor, dass von der Novelle in den vergangenen vier Jahren maximal zehn Soldatinnen und Soldaten betroffen wären. So befürchten die Interessenvertreter vielmehr eine dem BMVg willkommene Einschränkung der soldatischen Rechte. Das weitere Gesetzgebungsverfahren möchte der DBwV daher nutzen, um die Verschärfungen, die aus seiner Sicht kaum mehr als Populismus sind, wieder zu streichen.

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