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Digitalisierung der Verwaltung führt zu Reform des Bundesmeldegesetzes

Ziel des Gesetzentwurf ist, die OZG-Umsetzung im Meldewesen voran zu bringen. So werden der länderübergreifende Datenabruf verbessert, melderechtliche Prozesse vereinfacht und die Datenqualität sowie -verfügbarkeit optimiert werden.

Konkret wurde Folgendes vorgeschlagen:

  • Bürgerinnen und Bürgern sollen selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen können und diese für verschiedene Zwecke weiter verwenden können.
  • An die Stelle einer schriftlichen tritt die Beantragung einer elektronischen Meldebescheinigung.
  • Nach einem Wohnungsumzug kann die Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch erfolgen.
  • Für Behörden ist ein effektiverer Datenabruf vorgesehen; die bundesweit abrufbaren Datenkataloge werden an die Bedürfnisse der abrufenden Stellen angepasst und im Hinblick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bundeseinheitlich festgelegt.

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