Digitalisierung der Verwaltung führt zu Reform des Bundesmeldegesetzes

Die Bundesregierung hat kürzlich den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) beschlossen.

Ziel des Gesetzentwurf ist, die OZG-Umsetzung im Meldewesen voran zu bringen. So werden der länderübergreifende Datenabruf verbessert, melderechtliche Prozesse vereinfacht und die Datenqualität sowie -verfügbarkeit optimiert werden.

Konkret wurde Folgendes vorgeschlagen:

  • Bürgerinnen und Bürgern sollen selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen können und diese für verschiedene Zwecke weiter verwenden können.
  • An die Stelle einer schriftlichen tritt die Beantragung einer elektronischen Meldebescheinigung.
  • Nach einem Wohnungsumzug kann die Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch erfolgen.
  • Für Behörden ist ein effektiverer Datenabruf vorgesehen; die bundesweit abrufbaren Datenkataloge werden an die Bedürfnisse der abrufenden Stellen angepasst und im Hinblick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bundeseinheitlich festgelegt.


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