Digitalisierung der Verwaltung führt zu Reform des Bundesmeldegesetzes
6. August 2020
Öffentlicher Dienst & Verwaltung
Ziel des Gesetzentwurf ist, die OZG-Umsetzung im Meldewesen voran zu bringen. So werden der länderübergreifende Datenabruf verbessert, melderechtliche Prozesse vereinfacht und die Datenqualität sowie -verfügbarkeit optimiert werden.
Konkret wurde Folgendes vorgeschlagen:
- Bürgerinnen und Bürgern sollen selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen können und diese für verschiedene Zwecke weiter verwenden können.
- An die Stelle einer schriftlichen tritt die Beantragung einer elektronischen Meldebescheinigung.
- Nach einem Wohnungsumzug kann die Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch erfolgen.
- Für Behörden ist ein effektiverer Datenabruf vorgesehen; die bundesweit abrufbaren Datenkataloge werden an die Bedürfnisse der abrufenden Stellen angepasst und im Hinblick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bundeseinheitlich festgelegt.