Digitale Identität – der Personalausweis als Legitimationsdokument auf dem Smartphone

Neben der digitalen Ausweisfunktion, soll künftig eine sogenannte Wallet zur Verwahrung wichtiger Dokumente eingeführt werden.

Die Identifizierung per Smartphone bezeichnet Markus Richter, Staatssekretär im BMI, als wichtigstes Vorhaben im Zuge der Digitalisierung. Geplant ist wesentlich mehr, als nur die Möglichkeit, sich digital ausweisen zu können (Smart-eID).

Vielmehr geht es den zuständigen Stellen darum, den Anwendern künftig auch eine sogenannte Wallet (eine Art digitaler Aktenschrank für Dokumente) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine gesondert gesicherte Umgebung auf dem Smartphone. Nachweise im Hinblick auf Liquidität, Schul- und Hochschulabschlüsse usw. sollen künftig sicher in der Wallet hinterlegt sein.

Damit einhergehend ist ein dezentrales Netzwerk angedacht, mit dem die Authentizität der hinterlegten Dokumente zuverlässig mit geringem Aufwand verifizierbar ist. Geplant scheint der Einsatz von Blockchain-Technologie zu sein, wobei diesbezüglich noch keine Festlegung getroffen ist.

Die Dokumentenverwahrung baut auf der Smart-eID Funktion auf. Aktuell ist es bei Nutzung der AusweisApp 2 noch erforderlich, sich immer wieder mit dem Personalausweis zu verifizieren. Diese Notwendigkeit soll mit dem inzwischen verfolgten Konzept entfallen. Bereits ab September 2021 können sich alle Bürger online ausweisen, ohne dabei jedes Mal ihren Personalausweis zu nutzen.

Erfüllung von Nachweispflichten im öffentlichen und privaten Sektor

Um breite Teile der Bevölkerung für die Nutzung des Dienstes zu gewinnen, soll die Anwendung sowohl im Kontakt mit der Verwaltung als auch Unternehmen einsetzbar sein. Die Bundesregierung will einen Dienst bereitstellen, der sicher und datenschutzkonform ist. Letzteres wäre nach Auffassung der Beteiligten nicht gewährleistet, wenn die Software zu wirtschaftlichen Zwecken bzw. ausschließlich von Seiten der Privatwirtschaft entwickelt wird.
Wenn sich die Anwendung als alltagstauglich erweist, dürften Unternehmen und Verwaltung von einer erheblichen Effizienzsteigerung profitieren. Erste Pilotprojekte – auch in Kooperation mit Unternehmen – laufen bereits.

Anwendung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes

In § 3 Absatz 2 OZG ist die Einführung von Nutzerkonten vorgesehen. Das Nutzerkonto identifiziert die zugehörige Person anhand der Smart-eID. Anschließend dient das Nutzerkonto dazu, in Kombination mit dem Portalverbund Verwaltungsleistungen (z.B. Elterngeld oder BAföG) zu beantragen.

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät

Selbstverständlich sind für das zuvor skizzierte Vorhaben einige Gesetzesänderungen erforderlich. Hierzu dient insbesondere das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät. Zunächst sind folgende Regelwerke betroffen:

- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Ergänzend ist in der nächsten Zeit mit Alternativen zur Schriftformerfordernis zu rechnen. Nur so kann die Multikanalstrategie für die öffentliche Verwaltung alle Potenziale entfalten. Die in den nächsten Monaten und Jahren anstehende Transformation der Verwaltungsabläufe – insbesondere der Kommunalverwaltung – ist eine Zäsur. Es geht bei dem Vorhaben nicht nur um Effizienz, sondern um Datenschutz, selbstbestimmten Umgang mit Daten und die digitale Souveränität des Staates.

Quellen:

Pressemitteilung des BMI vom 10.02.2021

Deutscher Bundestag, Drucksache 19/28169