Die Zukunft des BAföG nimmt Konturen an

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz dient seit mehr als 50 Jahren als erfolgreiches Instrument zur Förderung von Schülern und Studenten. Nun soll das BAföG bereit für die Zukunft gemacht werden.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass das BAföG überarbeitet, fokussiert und neu ausgerichtet wird. Sinn und Zweck ist die nachhaltige Sicherung der Ausbildungsförderung für zukünftige Generationen. Die Herausforderung ist es, in Anbetracht einer sich stetig ändernden Zeit den unterschiedlichen Bildungsbiografien Rechnung zu tragen.

Mit dem neuen Referentenentwurf eines siebenundzwanzigsten Gesetztes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) vom 3. März 2022 werden erstmalig die verfolgte Zielsetzungen der Bundesregierung deutlich.

Ein Überblick über die wesentlichen Maßnahmen:

  • Freibeträge werden um 20 Prozent angehoben.
  • Bedarfsätze und Kinderbetreuungszuschlag werden um 5 Prozent angehoben.
  • Wohnzuschlag für Leistungsempfänger, die auswärts wohnen, wird auf 360 Euro angehoben.
  • Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben und vereinheitlicht.
  • Vermögensfreibetrag für Geförderte wird auf 45.000 Euro erhöht.
  • „digital first“ – Verzicht auf Schriftformerfordernis bei Antragstellung.
  • Förderung einjähriger, in sich abgeschlossener Studiengänge, auch bei vollständiger Absolvierung außerhalb der EU (Drittsaaten).
  • Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren wird künftig für alle Berechtigten von Amts wegen gewährt und auch auf Altfälle ausgeweitet, welche die befristete Wahlrechtsmöglichkeit des 26. BAföGÄndG versäumt haben.
  • Aufnahme einer Verordnungsermächtigung zugunsten der Bundesregierung zur Verlängerung der Förderhöchstdauer für gravierende Krisensituationen, welche den Hochschulbetrieb nicht nur regional erheblich einschränken.

Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll durch die Überarbeitung des BAföG nicht nur der Zugang zu dieser Förderung erleichtert werden. Es wird auch damit gerechnet, dass sich der Erfüllungsaufwand der Verwaltung um ca. 6,4 Millionen Euro reduzieren wird. Davon werden ca. 0,4 Millionen Euro auf den Bund und ca. 6 Millionen Euro auf die Länder entfallen.