Die Grundbeorderung kehrt zurück

Reichen die Kapazitäten der Bundeswehr für die Kernaufgabe Landesverteidigung? Die Bundeswehr möchte diese Frage in Zukunft wieder eindeutig bejahen. Aus diesem Grund lebt ein altes Verfahren wieder auf.

Sechs Jahre Dienst in der Reserve

Künftig werden alle aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten automatisch sechs Jahre in die Reserve eingegliedert. Dies gab die Bundeswehr offiziell bekannt. Das neue Konzept wird am 18. Oktober 2019 vorgestellt und wird damit eines der ersten Projekte, mit denen die neue Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in die Öffentlichkeit rückt.

Die Bundeswehr knüpft mit dieser Neuausrichtung an die Zeiten der allgemeinen Wehrpflicht an, in denen prinzipiell jeder Wehrpflichtige auch als Reservist erfasst wurde. Dieses Verfahren wurde mit der Aussetzung der Wehrpflicht obsolet.

Bedarfsgerechter Einsatz

Die künftigen Reservisten sollen demnach „bedarfsgerecht, vorzugsweise in der Verstärkungsreserve zum Einsatz kommen – also auf strukturell wichtigen Dienstposten, die ausschließlich von Reservisten besetzt werden. Insbesondere die Ergänzungstruppenteile, der Feldersatz und die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungseinheiten sollen personell gestärkt werden.“ Dem BMVg stünden hierfür pro Jahr 15.000 Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden.

Unklar ist noch, ab welcher Eskalationsstufe die Einberufung erfolgen soll. Zunächst soll die Grundbeorderung nicht verpflichtend sein, solange der Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht eintritt. Quellen nach möchte man aber in Zukunft auch im Bereitschaftsfall auf die Reservisten zurückgreifen können. Dafür wären Gesetzesänderungen notwendig.