Der öffentliche Dienst und der Koalitionsvertrag

Nun ist er da: Der Koalitionsvertrag. Und mit ihm über 170 Seiten an Themen wie Bildung, Arbeit, Zuwanderung und soziale Gerechtigkeit für die nächsten vier Jahre. Betroffen von den Plänen und Vorhaben ist auch der öffentliche Dienst.

  • Eine Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes soll nun kommen.
  • Tarifeinigungen, die zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) getroffen werden, sollen grundsätzlich automatisch auf die Besoldung der Bundesbeamten übertragen werden.
  • Arbeitszeitkonten sollen einen planbaren Abbau von Mehrarbeit und Überstunden ermöglichen und dabei besonders belastete Bereiche berücksichtigen.
  • Digital First: Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel werden, während Schriftform und persönliches Erscheinen die Ausnahme bilden sollen. Hierfür soll ein digitales Bürgerportal geschaffen werden.
  • Open Data: Deutschland will zum internationalen Vorreiter werden. Die Veröffentlichung von Daten soll Teil des täglichen Verwaltungshandelns werden.

Auszug aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages vom 7. Februar 2018:

X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft

2. Moderner Staat

Öffentlicher Dienst

Wir bekennen uns zu einem modernen öffentlichen Dienst, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgabe gut, zuverlässig und effizient erledigt. Wir werden uns um die Nachwuchsgewinnung kümmern. Der öffentliche Dienst muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen attraktiv sein, damit der Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Tarifabschlüsse (TVöD) wollen wir grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen. Das Bundespersonalvertretungsrecht wird novelliert.

Wir wollen Arbeitszeitkontenmodelle im öffentlichen Dienst einführen, die einen planbaren Überstunden- und Mehrarbeitsabbau unter Berücksichtigung besonders belasteter Bereiche ermöglichen.

Der Bund nimmt für seine Beschäftigten, insbesondere auch für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr. Dazu soll der Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt und weiterentwickelt werden.

Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („Bonn-Vertrag“) schließen.

Digitale Verwaltung

Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden (Digital First).

Wir wollen ein digitales „Bürgerportal“ für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen schaffen, indem wir zentrale und dezentrale Verwaltungsportale miteinander vernetzen.

Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten grundsätzlich nur einmal angeben müssen. Mit ihrer Zustimmung sollen bestimmte zur Verfügung gestellte Daten unter den Behörden weitergegeben werden. Wir wollen damit auch erreichen, dass berechtigte Leistungsansprüche, wie z. B. das Kindergeld nach der Meldung einer Geburt, künftig antragslos und proaktiv gewährt werden können. Dabei sorgen wir für sichere Kommunikationswege, sowie vollständige Transparenz und Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten.

Wir stehen zu unseren Verpflichtungen aus dem internationalen Open Government Partnership. Im Bereich „Open Data“ wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung internationaler Vorreiter wird. Die entsprechende Veröffentlichung von Daten soll entsprechend dem Prinzip „Open by default“ Teil des täglichen Verwaltungshandelns werden. Der digitale Wandel der öffentlichen Verwaltung wird auch in der Aus- und Fortbildung und der Organisationsentwicklung vorangetrieben.

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018