Das Soldatenentschädigungsgesetz kommt

Große Änderungen kündigen sich im Soldatenversorgungsgesetz an. Im Bundesrat liegt aktuell der Entwurf des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts.

Die großen Ziele der Novelle lauten: Eine systematische Neuordnung und Schaffung transparenter Anspruchsregelungen, eine weitere Entbürokratisierung sowie eine Beschleunigung des Verwaltungshandelns.

Um dies zu erreichen wird als neues Gesetz das Soldatenentschädigungsgesetz eingeführt, welches aus dem bisherigen Soldatenversorgungsgesetz herausgelöst wird. Das neue Gesetz fasst künftig alle relevanten Regelungen im Hinblick auf die Beschädigtenversorgung für aktive Soldatinnen und Soldaten und frühere Soldatinnen und Soldaten in einem eigenständigen Werk zusammen.  Gleichzeitig wird es in das Regelungsgefüge des Sozialgesetzbuches eingebettet.

Dies sind die künftigen Regelungen

Das Soldatenentschädigungsgesetz sieht im wesentlichen folgende Leistungen vor:  

–   Die medizinische Versorgung erfolgt im Hinblick auf die Nähe zum Arbeitsunfall nach den Grundsätzen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Vor diesem Hintergrund wird die medizinische Versorgung im Wege des Auftrags durch die Unfallversicherung Bund und Bahn erbracht. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes erfolgt auch die Erbringung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Unfallversicherung Bund und Bahn.  

–   Die Geldleistungen werden nur noch in zwei Anspruchsgrundlagen normiert. Eine Berechnung zahlreicher weiterer Zulagen, wie das aufzuhebende Bundesversorgungsgesetz dies vorsah, entfällt. Der Ausgleich für die gesundheitlichen Schädigungsfolgen ist ein an der Schwere der Gesundheitsstörung ausgerichteter festgesetzter monatlicher Betrag, der einkommensunabhängig gewährt wird.  

– Der Erwerbsschadensausgleich soll die wirtschaftlichen Folgen einer anerkannten Schädigungsfolge im Berufsleben kompensieren und wird somit zwangsläufig einkommensabhängig gewährt. Durch das Soldatenentschädigungsgesetz wird die Höhe des möglichen Erwerbsschadensausgleichs deutlich transparenter für die Betroffenen. Die Berechnung wird zudem erheblich vereinfacht.  

–   Bei  schädigungsbedingtem Bedarf  stehen den Betroffenen zahlreiche ergänzende Leistungen zu. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Kinderbetreuungskosten oder Kosten für eine Haushaltshilfe, während die geschädigten Personen Leistungen der medizinischen Versorgung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, Leistungen der Wohnungshilfe oder zur Mobilität.  

–   Auch die Hinterbliebenenversorgung erfährt eine Veränderung. Die monatlich garantierte einkommensunabhängige Entschädigungszahlung an hinterbliebene Ehegattinnen und Ehegatten wird deutlich erhöht. Sie soll neben den Ansprüchen auf die Dienstzeitversorgung (bei Hinterbliebenen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten) oder Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (bei Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit oder freiwilligen Wehrdienst Leistenden) eine Kompensation für das erbrachte Sonderopfer gewähren und darüber hinaus eine finanzielle Hilfeleistung erbringen, um sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. 

Umfassende Digitalisierung angekündigt

Flankiert werden die Maßnahmen von einer vollumfänglichen Digitalisierung. Dies beginnt beim Onlinezugang für die Betroffenen bis hin zu einer durchgängig digitalisierten Verfahrensbearbeitung. Außerdem erhält das Soldatenversorgungsgesetz in rechtsförmlicher Hinsicht  eine Bereinigung.

Quelle: Bundesrat.de