Der Gesetzgeber hat die Verordnung zur Änderung des Dienstrechtes der Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Mit einem modernen Laufbahnrecht für Soldatinnen und Soldaten plant das BMVg die Konkurrenzfähigkeit der Bundeswehr auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen.
Erstes Ziel der Reform ist es, die Einstiegsmöglichkeiten besonders für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu verbessern, um dringend benötigtes Fachpersonal für die Bundeswehr zu gewinnen.
Folgende Einzelmerkmale umfasst die Reform:
- Die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes wird für eine direkte Einstellung von Anwärtern und für die Einstellung von Seiteneinsteigern geöffnet.
- Die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr wird für eine Einstellung von Anwärtern geöffnet.
- Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung von Anwärtern in die Laufbahnen wird aufgehoben.
- Hochschulabschlüsse für Verwendungen im Truppendienst, die keine Hochschulausbildung erfordern, werden künftig stärker berücksichtigt.
Die Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung basiert auf der Personalstrategie vom 1. Dezember 2016. Sie gilt seit dem 5. Juni 2021.
Quelle: Bundestag.de