Als Ausgleich für die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise hat der Bundestag ein Entlastungspaket in Milliardenhöhe beschlossen.
In diesem Jahr sollen deutsche Bürgerinnen und Bürger durch die Entlastungen knapp 4,5 Milliarden Euro sparen, bis 2026 insgesamt 22,5 Milliarden Euro. Das Paket besteht aus mehreren Entlastungen, die nach der Steuererklärung für 2022 spürbar werden. Im Detail sind das:
Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 müssen Steuerpflichtige weniger Einkommensteuer zahlen, da der Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben wird. Geht es nach der Opposition, ist das noch nicht ausreichend: Die Union kritisierte, der Grundfreibetrag müsse weiter angehoben werden.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Fernpendler, deren Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer beträgt, können rückwirkend zum 1. Januar 2022 drei Cent mehr Pendlerpauschale abrechnen, nämlich 38 Cent pro Kilometer. Ursprünglich hätte die Pauschale erst in zwei Jahren erhöht werden sollen. Die Erhöhung gilt zunächst bis 2026.
Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien
Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen beziehen, erhalten ab Juli einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro.
Einmaliger Zuschuss für Leistungsberechtigte
Ebenfalls im Juli erhalten Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II eine einmalige Zahlung von 200 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld I bekommen einmalig 100 Euro.