Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes

Das vom Kabinett verabschiedete Gesetz zur Reform des Wehrdienstes zielt darauf ab, die Bundeswehr strukturell und personell besser auf aktuelle Herausforderungen vorzubereiten. Kernpunkte der Neuregelung sind ein freiwilliger Wehrdienst mit modernen Rahmenbedingungen, ein digitales Erfassungssystem sowie der Ausbau des Reservistendiensts.

Der überarbeitete Wehrdienst setzt zunächst auf das Engagement Freiwilliger. Nur wenn sich die sicherheitspolitische Lage weiter zuspitzt oder nicht ausreichend Personal gewonnen werden kann, soll eine verpflichtende Einberufung möglich sein. Voraussetzung dafür ist eine Rechtsverordnung, der der Bundestag zustimmen muss. Gleichzeitig wird das Erfassungssystem modernisiert, um im Krisenfall gezielt auf verfügbare Fachkräfte zugreifen zu können.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle 18-jährigen Männer einen digitalen Fragebogen ausfüllen. Damit sollen ihre Bereitschaft zum freiwilligen Wehrdienst sowie persönliche Daten und Qualifikationen erfasst werden. Für andere Geschlechter bleibt die Teilnahme freiwillig. Interessierte durchlaufen anschließend ein Eignungsfeststellungsverfahren. Ab dem 1. Juli 2027 beginnt zudem die verpflichtende Musterung für Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008.

Dienst wird attraktiver gestaltet

Im Zuge der Reform wird der bisherige Freiwillige Wehrdienst angepasst. Künftig erhalten Teilnehmende den Status „Soldat auf Zeit“ (SaZ), was mit besseren Besoldungs- und Versorgungsvoraussetzungen verbunden ist. Um eine längere Bindung an die Bundeswehr zu fördern, bleiben finanzielle Anreize wie Verpflichtungsprämien bestehen.

Seit Mitte 2025 erfolgt die Grundausbildung der freiwilligen Wehrdienstleistenden schwerpunktmäßig zu Sicherungs- und Wachsoldaten. Außerdem werden sie für den Heimatschutz ausgebildet. Anschließend stehen verschiedene Weiterbildungsangebote innerhalb der Teilstreitkräfte offen. Diese Struktur soll den Dienst sowohl fachlich als auch persönlich attraktiver machen.

Nach dem aktiven Dienst bleibt der Kontakt zur Truppe bestehen: Ehemalige leisten regelmäßig Reservistendienst, um ihre Fähigkeiten aufzufrischen und einsatzbereit zu bleiben. So trägt die Reform auch zum strukturellen Ausbau des Reservistendiensts bei.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/neuer-wehrdienstgesetzentwurf-2381580