Beschaffungsbeschleunigungsgesetz stärkt Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Januar 2026 das neue Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz der Bundeswehr beschlossen. Ziel ist es, Material, Ausrüstung und Gerät künftig schneller an die Truppe zu bringen und damit die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nachhaltig zu verbessern.

Der Bundestag hat mit dem Beschluss des Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes einen zentralen Schritt zur Reform des militärischen Beschaffungswesens vollzogen. Das Gesetz zielt darauf ab, langwierige Verfahren zu verkürzen und die Versorgung der Bundeswehr mit Gerät, Ausrüstung und Material deutlich zu beschleunigen. Hintergrund ist der gestiegene Bedarf der Streitkräfte infolge der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa.

Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa erheblich verschärft. Deutschland und seine Verbündeten sehen sich erstmals seit dem Kalten Krieg wieder einer konkreten militärischen Bedrohung gegenüber. Die Bundeswehr richtet ihren Fokus daher erneut auf ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. Neben zusätzlichem Personal erfordert dies vor allem eine rasche Verfügbarkeit von Großgerät, Ausrüstung und Material.

Vor diesem Hintergrund hatte Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius angewiesen, das Beschaffungswesen der Bundeswehr umfassend zu beschleunigen. Schnelligkeit soll künftig alle Phasen prägen – von der Planung über Vergabe- und Vertragsverhandlungen bis hin zur Auslieferung an die Truppe.

Zentrale Maßnahmen zur Beschleunigung der Beschaffung

Das Gesetz bündelt eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die Verfahren vereinfachen, flexibilisieren und rechtssicher beschleunigen sollen. Dazu zählt eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf sämtliche öffentlichen Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr sowie auf Beschaffungen zugunsten anderer EU-Streitkräfte oder alliierter Partner.

Zugleich werden Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen im Verteidigungsbereich angehoben. Das Gesetz definiert zudem klar, unter welchen Voraussetzungen aus Gründen der Sicherheit, bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten oder in Krisen- und Kriegsfällen vom Vergaberecht abgewichen werden kann.

Um Versorgungslücken zu vermeiden, ermöglicht das Gesetz vereinfachte Interimsvergaben, auch wenn die Dringlichkeit selbst verursacht wurde. Technische Besonderheiten zur Sicherstellung der Interoperabilität mit verbündeten Streitkräften können Direktvergaben rechtfertigen. Darüber hinaus erhalten Auftraggeber die Möglichkeit, Unternehmen aus Drittstaaten von Vergabeverfahren auszuschließen oder europäische Ursprungsanteile zu verlangen.

Weitere Maßnahmen betreffen Ausnahmen von klimapolitischen Vorgaben, die Abweichung vom Losgrundsatz zur Beschleunigung großer Vergaben sowie die erleichterte Nachforderung fehlender Unterlagen, um formale Ausschlüsse zu reduzieren. Vergabeverfahren können zudem bereits vor gesicherter Finanzierung gestartet werden, sofern dies transparent erfolgt.

Zur Förderung moderner Beschaffungsansätze stärkt das Gesetz innovative Verfahren, etwa Innovationspartnerschaften und funktionale Leistungsbeschreibungen, und erlaubt ausdrücklich Markterkundungen. Gleichzeitig werden Nachprüfungsverfahren beschleunigt, indem die Zuständigkeit gebündelt und aufschiebende Wirkungen von Beschwerden ausgeschlossen werden.

Ergänzend erleichtert das Gesetz Vertragsanpassungen bei unvorhersehbaren Umständen, erweitert die Flexibilität von Rahmenvereinbarungen, stärkt zentrale Beschaffungsstellen und enthält Anpassungen im Luftverkehrs- und Wettbewerbsrecht, etwa zum Schutz militärischer Infrastruktur und zur Umsetzung neuer europäischer Vorgaben.

Parlamentarische Beratung und Beschluss

Der Bundestag befasste sich erstmals am 9. Oktober 2025 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf. In der Debatte betonte Verteidigungsminister Boris Pistorius erneut die Bedeutung des Faktors Zeit bei der Beschaffung. Die aktuelle Bedrohungslage lasse keinen Aufschub zu; lange Verfahren und umfangreiche Bürokratie seien nicht mehr tragbar.

Nach weiterer Beratung wurde das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz am 15. Januar 2026 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr schneller, flexibler und nachhaltiger sicherzustellen.

Quellen: 

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/parlament-beschliesst-beschaffungsbeschleunigungsgesetz-6058406

https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=944