BAföG-Reform: Ein Notfallmechanismus für Krisenzeiten

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist noch nicht beschlossen, da unterliegt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bereits einer erneuten Reform.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich zu Ziel gesetzt, das BAföG umfassend zu reformieren. Wie bereits im Koalitionsvertrag angedeutet, soll das BAföG künftig auch einen Notfallmechanismus enthalten. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde das 28. BAföG-Änderungsgesetz entworfen.

Hintergrund

Hintergrund diese Vorhabens sind die Erfahrungen aus der pandemischen Lage. Die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, welchen negativen Einfluss ein dadurch notwendiger Lockdown auf den Arbeitsmarkt haben kann. Vor allem der gastronomische- und Veranstaltungssektor ist hierbei überdurchschnittlich beeinträchtigt worden oder ganz zum Erliegen gekommen.
In diesen Branchen arbeiten aber auch entsprechend viele Studentinnen und Studenten, die zum Teil oder auch vollständig ihren Lebensunterhalt während des Studiums finanzieren. Der durch den Lockdown verursachte Nachfrageeinbruch für derartige Arbeitskräfte hat diese Personengruppe kurzfristig vor große finanzielle Herausforderungen gestellt.

Notfallmechanismus

Der vorgesehene Notfallmechanismus soll dieser Problematik abhelfen. Zu diesem Zweck soll durch das 28. BAföG-Änderungsgesetz in § 59 BAföG eine Verordnungsermächtigung zugunsten der Bundesregierung für Fälle bundesweiter Notlagen neu eingeführt werden.

Im Kern kann durch diese Verordnungsermächtigung festgelegt werden, dass BAföG-Leistungen vorübergehend auch Personenkreise erhalten, die normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen sind. Diese Möglichkeit soll grundsätzlich für alle dem BAföG nach förderfähigen Ausbildungen gelten.
Liegt demnach eine individuelle Betroffenheit vor, ist eine Regelförderung für die ersten 6 Monate vorgesehen. Ohne den Nachweis einer individuellen Betroffenheit kann ein zinsloses Darlehen gewährt werden.

Nach Auffassung des BMBF soll dadurch verhindert werden, dass es zu Verzögerungen oder gar eines Abbruchs der Ausbildung auf Grund von Finanzierungsproblemen infolge einer Krisenlage kommt.

Quelle: BMBF: BAföG bekommt "Notfallmechanismus" für Krisenzeiten