Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder wurde wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Nun stehen noch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt aus.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, demzufolge sich die Berechtigten über mehr finanzielle Förderung freuen können.
Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) bietet Arbeitnehmern mit einer beruflichen Ausbildung die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen ohne die Kosten zu fürchten. Mehr als 167.000 Berechtigte profitierten zuletzt davon.
Nun soll ab August die Förderung ausgeweitet werden. Zu den Einzelmaßnahmen zählen:
- Vollzuschuss zum Unterhalt statt Teilzuschuss von 50 Prozent.
- Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro pro Monat. Anstieg des Höchstalters für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.
- Bezuschussung der Lehrgangs- und Prüfungskosten zu 50 Prozent vom Staat (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen.
- Ausweitung der Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung.
- Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
Das Bildungsministerium erhofft sich von der Reform eine größere Bereitschaft, sich selbständig zu machen. Insbesondere Ängste vor einer Verschuldung sollen abgebaut werden.