Anschläge geplant und als Flüchtling ausgegeben

Er plante Anschläge auf z.B. Heiko Maas und weitere Personen des öffentlichen Lebens. Deshalb und wegen Betrugs hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den ehemaligen Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. jetzt zu 5,5 Jahren Gefängnis verknackt.

Waffen gepreppt

Weitere Opfer, die sich der Offenbacher ausgeguckt hatte, wären Claudia Roth und eine Journalistin – Anetta Kahane – gewesen. Doch die österreichische Polizei verhaftete Franco A. rechtzeitig, als er einst eine am Flughafen Wien in einem Putzschacht der Toilettenanlage versteckte Pistole wieder an sich nehmen wollte. Dies war im Rahmen seiner Anschlagspläne nicht die einzige illegale Waffe, die dann die Polizei in Deutschland später noch bei ihm finden sollte – neben jeder Menge Munition.

Fremdenfeindliche Ansichten

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bescheinigte dem Angeklagten, seit Jahren eine rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung zu haben. In diesem Zusammenhang sei er auch antisemitisch – der Senat nannte dabei auch Ansichten, die teils der menschenverachtenden Ideologie des einstigen NS-Regimes ähnelten: nämlich zynischen Verschwörungstheorien über Bürger jüdischen Glaubens anzuhängen. Zudem sei Franco A. ein Verfechter von Rasse-Konzepten und sehe in der Immigrationspolitik deutscher Politiker und in flüchtlingsfreundlichen Personen des öffentlichen Lebens eine Gefahr für Deutschland, wie es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main heißt.

Beweislage erdrückend

Als Beweise für dieses Urteil gab der Senat Folgendes an: Franco A. habe Notizen und Audiodateien angefertigt, die eindeutig eine rechtsradikale Gesinnung und seine Anschlagspläne belegten. Und: Er sei in Besitz von Nazi-Devotionalien gewesen. Zudem gab es Zeugen und auch seine eigenen Einlassungen in der Hauptverhandlung, die seine demokratiefeindlichen und xenophoben Einstellungen nach Ansicht des Gerichts bewiesen. Schwer wiegen dürfte dabei auch die Tatsache, dass der Angeklagte im Sommer 2016 in die Tiefgarage der gegen Fremdenfeindlichkeit engagierten Amadeu-Antonio-Stiftung eingedrungen war. Dort machte er Fotos von Autos. Die Gründerin der Stiftung, Anetta Kahane, war der Beweisführung des Oberlandesgerichts zufolge das Ziel eines Anschlagsplans von Franco A.: Denn er machte auch in dieser Zeit Schießübungen und sendete ein Bild von Anetta Kahane an einen späteren Zeugen. Ein zusätzliches Beweismittel war eine rechtsradikale Masterarbeit, die nicht als Prüfungsleistung anerkannt wurde.

Sozialbetrug

Zwei weitere Delikte, die dem Angeklagten nachgewiesen werden konnten, waren Sozialbetrug, indem er sich zweifach bei verschiedenen Institutionen als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte. Dadurch erhielt er zu Unrecht Asylbewerberleistungen in Höhe von 6920,49 Euro und auch Geldleistungen vom Jobcenter in Erding.

So lautete der für das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nachgewiesene recht lange Tatbestand dann folgendermaßen: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, vorsätzlichem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Schusswaffen und Munition, vorsätzlichem unerlaubten Verbringen von Schusswaffen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Unterschlagung in Tatmehrheit mit Betrug.“

Quelle: Pressemitteilung Nr. 61/2022 des OLG Frankfurt am Main