Angepasste Regelsätze für Sozialleistungen

Ab dem 01.01.2022 erhöhen sich die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um drei Euro.

Diesem Vorschlag der Bundesregierung hat der Bundesrat am Freitag, 08.10.2021, zugestimmt. Zum kommenden Jahr erhalten alleinstehende Erwachsene demnach 449 Euro im Monat (bisher 446 Euro). Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 104 Euro und im zweiten Schulhalbjahr 52 Euro.

Regelsätze: Erhöhung um drei Euro zum 01.01.2022

Die Erhöhung der Regelsätze ergibt sich aus den Bedarfssätzen aus dem laufenden Jahr. Sie werden nach dem jährlich vom Statistische Bundesamt ermittelten Mischindex fortgeschrieben.

Grundlage dafür sind sowohl die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Waren (Nahrungsmittel, Kleidung, Fahrräder, Hygieneartikel, Zeitungen und Dienstleistungen) als auch die Nettolohnentwicklung (bundesdurchschnittliche Lohn- und Gehaltssteigerungen).

Die Verordnung soll am 01.01.2022 in Kraft treten.


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