Anerkennungspartnerschaft für Fachkräfte aus dem Ausland

Seit 1. März gelten Neuregelungen für die Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Menschen aus Drittstaaten können künftig in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.

Sie müssen noch keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen. Die jetzt in Kraft getretene sogenannte Anerkennungspartnerschaft soll mehr Nicht-EU-Bürger auf den deutschen Arbeitsmarkt locken. Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss allerdings ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro zusichern – bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend des Tarifvertrages.

Wenn die Berufsqualifikation anerkannt werden muss und sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten, kann das Verfahren künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden. Arbeitgeber und angehende Fachkraft verpflichten sich dabei, nach der Einreise die Anerkennung zu beantragen und das Verfahren aktiv zu betreiben. Der Arbeitnehmer kann sich dabei in Deutschland nebenher nachqualifizieren oder schon arbeiten. Grundvoraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft sind ein Arbeitsvertrag und eine im Ausbildungsstaat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsqualifikation oder ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau A2 erforderlich.

Zur Deckung von zeitweilig besonders hohem Arbeitskräftebedarf ist nun auch eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung ermöglicht. Arbeitgeber mit Tarifbindung können ausländische Fachkräfte bis zu acht Monate einzustellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat für 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.

Keine Vorrangprüfung mehr für die Berufausbildung

Auch in der Pflege gibt es Änderungen. So können qualifizierte Pflegehilfskräfte nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland erworben oder anerkannt ist. Nicht-EU-Ausländer dürfen Nebenjobs ausüben und erhalten mehr Zeit, um ihre berufliche Qualifikation anerkennen zu lassen, wenn sie zu Bildungszwecken oder für Sprachkurse nach Deutschland kommen. Ausländische Studierende und Auszubildende sollen neben dem Studium oder der Studien- oder Ausbildungsplatzsuche leichter jobben können. Bei der Berufsausbildung wird eine bestehende Vorrangprüfung abgeschafft. Ausbildungsbetriebe können damit ihre freien Ausbildungsplätze schneller besetzen. Für geduldete Personen, die ihren Lebensunterhalt sichern können, wird zudem eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung eingeführt.

Bereits seit November 2023 greifen Änderungen bei der Zuwanderung von Hochschulabsolventen im Rahmen der "Blauen Karte". Die Bundesregierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Mehr Infos unter

Quelle: BMBF, dpa/Bibliomed