Ist der Partner verstorben, steht dem Hinterbliebenen eine Witwenversorgung zu. In den ersten 3 Monaten erhält der Partner die Altersrente des Verstorbenen.
Immer mehr Menschen schieben ihren Rentenbeginn hinaus. Der Effekt: mehr Geld im Portemonnaie und persönliche Zufriedenheit. Das Flexirentengesetz ermöglicht, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand selbstbestimmter zu gestalten. Das Kabinett hat die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf beschlossen.