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    <updated>2026-03-16T04:39:05+01:00</updated>
    
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            <title type="text">So kommen Anleger gut durch die Corona-Krise</title>
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                                            Wie man als Anleger mit seinen Investments umgeht bzw. wie man jetzt vorsichtig Positionen aufbaut, erläutert unsere Autorin Anke Dembowski in diesem Gastbeitrag.
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                 Es ist mal wieder soweit: Eine Börsenkrise! Als sich abzeichnete, dass das Coronavirus nicht nur eine lokale, nur auf China begrenzte Problematik ist, fiel das deutsche Börsenbarometer DAX innerhalb von nur zwei Wochen um rund 30 Prozent! Auch jetzt sind die Börsen noch extrem unruhig. Zum einen, weil das Coronavirus noch nicht verschwunden ist, zum anderen, weil die wirtschaftlichen Folgen des Shutdowns schwer absehbar sind. 
 Als Anleger gut durch die Krise 
 „This time is different“ – diesmal ist es wirklich anders als zu anderen Krisen, denn im Gegensatz zur Finanzkrise 2008 haben wir es bei der Corona-Pandemie mit einem exogenen Schock zu tun, der unabhängig von wirtschaftlichen Aktivitäten über die Welt hereingebrochen ist. Außerdem ist er global – von China über die Industrieländer bis hin in jedes einzelne Entwicklungsland. Darüber hinaus gibt es keine Blaupause für diese Art von Krise. Auch wenn es zuvor schon eine Schweine-, eine Vogel- und diverse sonstige Grippe-Infektionen gegeben hat: Einen globalen Shutdown dieser Dimension hat es weder zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs noch während den verschiedenen Wellen der Spanischen Grippe von 1918 bis 1920 noch zu sonst einer Krise gegeben. 
 Gold als Flucht-Anlage? 
 Was sollen die Marktteilnehmer also tun? Sollen sie etwa in Gold flüchten? Die Erwartung in solchen Krisenzeiten wäre gewesen, dass der Goldpreis nach oben schießt, denn Gold gilt als sicherer Hort in Krisenzeiten! Aber das tat der Goldpreis erst einmal nicht. Bis Mitte März verzeichnete auch er eine markante Zacke nach unten, aber erholte sich dann wieder, um Anfang Mai über den Preis von Mitte Februar hinauszuschießen. 
 Was uns das zeigt? Es zeigt uns, dass es zwar viele Börsen-Weisheiten gibt, wie zum Beispiel: „Fallen die Aktien, steigt der Goldpreis“ – aber sie gelten nicht immer. Es zeigt uns noch etwas: Fast nie bewegen sich alle Anlageklassen genau gleich. Das ist der Grund, weshalb es ratsam ist, sein Vermögen auf viele Anlageklassen wie Aktien, Zinspapiere, Gold, Immobilien usw. zu verteilen. Läuft eins nicht, geht es womöglich bei der anderen Position besser. 
 Wann wird die Krise vorüber sein? 
 Fondsanleger fragen sich, was sie jetzt mit ihren Investments tun sollen. Ein Panik-Verkauf, wenn die Kurse fallen, ist meistens keine gute Idee, weil man im Regelfall zu spät die Reißleine zieht, also relativ nahe am Tiefpunkt verkauft. 
 Während der aktuellen Corona-Krise hatte es eine Zwischenerholung gegeben, als die Politiker landauf landab großzügige Hilfspakete ankündigten. Es ist aber die Frage, ob es nicht zu einem erneuten Einbruch kommt, wenn die Unternehmen ihre katastrophalen Geschäftszahlen veröffentlichen. Zwar ist den Börsenteilnehmern bewusst, dass es nicht gut aussieht, aber wie hoch die Verluste im Einzelnen sind, ist schwer auszumachen. 
 Wer also unbedingt eine Cash-Position aufbauen muss, sollte die Zwischenerholung nutzen, um die notwendige Liquidität zu schaffen. Hierzu werden viele Selbstständige, insbesondere aus der Gastronomie und dem Touristik-Bereich, gehören. 
 Viele Menschen haben hingegen nicht gar so dramatische finanzielle Einbußen aufgrund der Corona-Krise zu befürchten. Dazu zählen insbesondere Rentner, Beamte oder auch Angestellte im öffentlichen Dienst und in den „systemrelevanten“ Bereichen. 
 Wer von dieser Personengruppe nicht aus anderem Grund Liquidität schaffen muss, sollte die Krise als günstigen Einstieg nutzen, allerdings mit langfristiger Perspektive. Immerhin kann man jetzt deutlich günstiger einsteigen als noch Anfang Februar. Auf der anderen Seite ist nicht klar, wie lange die Erholung auf sich warten lässt. 
 Schließlich hat niemand Erfahrung damit, wie die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit aussehen wird, wenn der globale Lockdown für beendet erklärt wird. Es ist ja nicht nur eine Sache der Wiederaufnahme der Produktion (Wie schnell geht es, bis die Lieferketten wieder reibungslos funktionieren? Wie liquide sind alle Handelspartner? Existieren sie überhaupt noch?), sondern auch eine Sache der Nachfrage. Da die meisten Teilnehmer am wirtschaftlichen Leben zwar nicht durch die Krankheit selbst, wohl aber durch die Corona-Maßnahmen Einschränkungen und Einbußen hinnehmen mussten, werden sie vermutlich nach den Lockerungen nicht als erstes in einen Konsumrausch fallen. Denkbar ist, dass zumindest größere Konsumausgaben, wie ein neues Auto, eine neue Küche, etc. hintenangestellt werden. Und wie es mit kleineren Konsumausgaben (neue Kleidung, Technik, etc.) aussieht, muss sich zeigen. Hier ist gut vorstellbar, dass diese Ausgaben eine Weile lang zumindest gedämpft ausfallen werden. Das gilt in diesem Fall nicht nur für Deutschland oder Europa, sondern aufgrund der Pandemie-Situation weltweit. Insofern können fehlende Konsumausgaben hierzulande nicht einfach mit höheren Ausgaben im Ausland (z. B. in Asien) kompensiert werden. 
 Bisher gab es nach jeder Krise eine Erholung 
 Sicher ist: Es wird ein Leben nach Covid-19 geben. Man kann fest davon ausgehen, dass wir früher oder später neue Höchstkurse an den Börsen sehen werden, so wie dies seit über 100 Jahren nach jeder Krise geschah. Die Frage ist nur: Wie lange wird es brauchen, bis die Corona-Krise an den Börsen wieder aufgeholt wird? Werden wir eine V-förmige Entwicklung oder eher ein U oder gar ein lang gestrecktes L, wie zum Beispiel in Japan, sehen? 
 In den vergangenen Börsenkrisen konnten sich die Börsen mal sehr schnell (z. B. nach der Finanzkrise 2008), mal mittelschnell (drei Jahre nach dem Platzen der Dot-Com-Blase) und mal sehr langsam (nach den Ölkrisen in den 1970er-Jahren) erholen. 
 Konsequenterweise kann man Investments in breit anlegende Fonds (z. B. weltweit, europaweit, Emerging Markets) jetzt sukzessive und ganz in Ruhe aufbauen, da es immer wieder Rücksetzer an der Börse geben wird. 
 Laufende Sparpläne sollten also weiter bespart werden, vielleicht kann sich der eine oder andere Mutige auch für darüber hinaus gehende Zukäufe entscheiden. Dies kann am besten in drei oder vier Einzelschritten erfolgen – über das Kalenderjahr 2020 verteilt. Einfach bei jedem spürbaren Rückgang noch einmal nachkaufen. 
 Welche Branchen könnten jetzt gut laufen? 
 Wenn die Krise vorüber ist, wird die Welt vermutlich ein wenig anders aussehen als vorher. Da es sowohl Verlierer als auch Gewinner der Krise geben wird, stellt sich die Frage, welche Branchen Schwierigkeiten haben werden (z. B. steht das Geschäftsmodell von Kreuzfahrt-Gesellschaften jetzt eher zur Debatte) und in welchen Branchen sich das Wachstum der vergangenen Jahre fortsetzen oder sogar noch beschleunigen wird. „Viele Umsätze, die einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt leisten, sind unwiederbringlich weggefallen (Restaurants, Cafés, Fitness-Clubs, Tourismus, usw.). Andererseits gibt es Marktbereiche, wo jetzt Nachholbedarf besteht und die Umsätze lediglich aufgeschoben sind, also nachgeholt werden können (Infrastruktur, EDV, usw.). Daneben wird es Branchen geben, die zusätzliches Wachstum vermelden können (Software für Homeoffice-Anwendungen, IT-Sicherheit, etc.)“, schreibt Fondsmanager Heinrich Morgen, der den Fonds „morgen Aktien Global UI“ steuert. Er setzt auf Unternehmen aus den Bereichen Digitalisierung, Gesundheit und Umwelt/Klimaschutz, und das klingt nachvollziehbar. Wie es hingegen mit der Autobranche weitergehen wird, muss sich erst zeigen. 
 Fondspositionen, die sich auf die genannten zukunftsweisenden Branchen konzentrieren, sollte man jetzt aufbauen bzw. aufstocken. Das lässt sich entweder durch entsprechende Branchen-ETFs oder durch aktiv gemanagte Fonds tun. ETFs sind kostengünstiger, dafür fallen bei aktiv gemanagten Fonds im Regelfall die Abwärtsbewegungen gedämpfter aus als bei ETFs. Wichtig ist: Nur wer im Markt drin ist, kann von einer Aufwärtsbewegung profitieren. 
 Mehr zum Thema Fonds finden Sie in unserem Ratgeber „Schnellkurs Investmentfonds“, der in Kürze in neuer Auflage erscheint.&amp;nbsp;&amp;nbsp; 
 Über die Autorin: 
  Anke Dembowski &amp;nbsp;ist Volks- und Betriebswirtin. Sie eröffnete 1989 den ersten Fonds-Shop in Deutschland. Das Geschäft ist ihr seither bestens vertraut&amp;nbsp;– als Finanzjournalistin, als Privatkundenberaterin und als Unternehmensberaterin für Investmentgesellschaften sowie als Dozentin. 
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                            <updated>2020-05-15T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Witwenrente: Wie der Staat die Hinterbliebenenversorgung kürzt</title>
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                                            Ist der Partner verstorben, steht dem Hinterbliebenen eine Witwenversorgung zu. In den ersten 3 Monaten erhält der Partner die Altersrente des Verstorbenen.
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                 Ist der Partner verstorben, steht dem Hinterbliebenen eine Witwenversorgung zu. Was viele jedoch nicht wissen: In den ersten drei Monaten nach dem Tod, das sogenannte Sterbevierteljahr, erhält der/die Partner/in die Altersrente des/der Verstorbenen. 
 Übersteigen diese Einkünfte die monatliche Freigrenze von 771,14 Euro in den alten und 714,12 Euro in den neuen Bundesländern, wird die Rente gekürzt. 
 Bei der Berechnung berücksichtigte Einkünfte 
 Nach drei Monaten Schonfrist fordert die Rentenkasse den Steuerbescheid der Witwe an, in dem sie alle Einkommen offenlegen muss. Nicht nur das eigene Arbeitseinkommen oder die eigene Rente fließen dabei ein, sondern auch &amp;nbsp;Gewinne aus Vermietung und Verpachtung sowie andere Einkommensarten. Angerechnet werden auch Privatrenten, Selbstständigkeit, Abfindungen oder Auszahlungen von Versicherungen. 
  Wichtig:  Einzige Ausnahme bildet der Riester-Vertrag. 
 Alternative: Rentensplitting 
 Ist abzusehen, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder ganz wegfällt, kann das sogenannte Rentensplitting eine Überlegung wert sein. Dabei teilen sich Mann und Frau die Rentenansprüche, die sie während der Zeit der Ehe erworben haben, unter gleichen Teilen untereinander auf. Die eigne Rente erhöht sich unter Verzicht auf Hinterbliebenenrente Auch wer nach dem Tod des Partners vorhat, wieder zu heiraten, trifft mit dem Rentensplitting die bessere Wahl, da sich dadurch die eigene Rente erhöht. 
 Um diese Variante der Rentenversorgung in Anspruch nehmen zu können, sind jedoch einige Voraussetzungen zu beachten: 
 
 Das Rentensplitting können nur Ehepartner beantragen, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben oder die zu dem Zeitpunkt verheiratet waren und nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Zudem müssen beide 25 rentenrechtliche Zeiten nachweisen. 
 Das Rentensplitting muss &amp;nbsp;spätestens ein Jahr nach dem Eintritt in den Ruhestand beantragt werden. &amp;nbsp;Ist einer der Partner vor der Rente verstorben, gilt dieses eine Jahr ab dem Zeitpunkt des Sterbedatums. 
 
  Wichtig:  Holen Sie sich Rat bei einem Rentenberater. Er kann nach einem Überblick über die Finanzen und die aktuellen Lebensumstände am besten abschätzen, welche Variante sich empfiehlt. Tatsache ist jedoch: Wer das Rentensplitting wählt, verzichtet auf die Hinterbliebenenversorgung. 
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            <title type="text">Flexirente: Selbstbestimmter in den Ruhestand</title>
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                                            Immer mehr Menschen schieben ihren Rentenbeginn hinaus. Der Effekt: mehr Geld im Portemonnaie und persönliche Zufriedenheit. Das Flexirentengesetz ermöglicht, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand selbstbestimmter zu gestalten. Das Kabinett hat die Formulierungshilfe ...
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                 Wer weiter beruflich aktiv bleibt, hält sich körperlich und geistig fit. Ende 2014 gab es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit über eine Million Menschen, die sich trotz ihres Rentenalters entschieden haben, weiter zu arbeiten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ältere Menschen wollen ihre Fitness unterstützen, soziale Kontakte pflegen, Erfahrungen weitergeben, mehr Geld zur Verfügung haben und Wertschätzung erfahren. 
 Lebenserwartung steigt 
 Die Gruppe der arbeitswilligen und -fähigen Rentner wird immer größer. Das liegt auch an der gestiegenen Lebenserwartung. Ein Mann, der heute 60 ist, lebt - statistisch gesehen - noch 21,5 Jahre. 60-jährige Frauen können sogar mit rund 25 weiteren Lebensjahren rechnen. Viele können und wollen deshalb über das eigentliche Rentenalter hinaus arbeiten. 
 Es gibt es aber auch Menschen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze berufstätig bleiben können – selbst wenn sie es wollten. Für alle ist deshalb wichtig, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell gestalten zu können. Möglichkeiten dazu schafft das neue Flexirentengesetz. 
 Worum genau geht es? 
 Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen will, dem eröffnen sich mehrere Varianten: Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. 
 Die Teilrente soll eine anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich enthalten. Darüber liegende Verdienste sollen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen entfallen. 
 Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung. 
 Versicherte können früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern. 
 Weiterarbeit als Rentner lohnt sich 
 Jeder, der als Rentner weiterarbeiten möchte, kann dadurch Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erwerben. Das geht so: Der Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge zur Rentenversicherung. Durch diese Beitragszahlungen kommen mehr Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto zusammen. So erhöhen die Beitragszahlungen schließlich den Rentenanspruch. 
 Bisher mussten Arbeitgeber für ihre arbeitenden Rentner auch schon Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Deren Rentenansprüche änderten sich dadurch jedoch nicht mehr. Genau das wird mit dem Flexirentengesetz anders. 
 Auch waren Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Das neue Gesetz sieht vor, dass diese Verpflichtung – auf fünf Jahre befristet – abgeschafft wird. 
 Mehr Informationen 
 Über die Gestaltungsmöglichkeiten sollen Beschäftigte besser informiert werden. Die Rentenauskunft - die jeder ab 55 Jahren erhält - wird um den wichtigen Punkt ergänzt, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt. 
 Keine „Zwangsverrentung“ mehr aus Grundsicherung heraus 
 Für Arbeitssuchende in der Grundsicherung besteht bisher unter bestimmten Umständen die Pflicht, vorzeitig Altersrente zu beantragen. Diese Praxis kann aufgrund der fällig werdenden Abschläge jedoch dazu führen, dass dauerhaft Leistungen aus der Grundsicherung im Alter bezogen werden müssen. 
 Neben der Zustimmung zur Flexirente hat das Kabinett die Unbilligkeitsverordnung zur Kenntnis genommen. 
 Mit der Unbilligkeitsverordnung wird der „Zwangsverrentung“ entgegengewirkt. Ist eine dauerhafte Grundsicherung absehbar, braucht eine vorzeitige Altersrente künftig nicht mehr beantragt zu werden. Die Unbilligkeitsverordnung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen. 
 Blick zurück: Rentenreform von 2014 
 Schon vor zwei Jahren waren flexible Möglichkeiten im Rentenalter in der Diskussion. Das „ Rentenpaket “ enthielt die Regelung, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich leichter über eine Weiterbeschäftigung einigen können. Die Beschäftigung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus funktioniert deshalb seit Juli 2014 unkomplizierter als vorher. 
 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Weiterarbeit zeitlich befristet anlegen - vorher konnte man nur unbefristet weiterarbeiten. Das Rentenpaket schuf mehr Flexibilität für beide Seiten. 
 Sie müssen sich nicht mehr auf lange Sicht festlegen, sondern können mit überschaubaren Zeiten planen. Zumal die Weiterarbeit mehrfach verlängerbar ist. Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung rechtzeitig – also vor Rentenbeginn - treffen. 
 Arbeitsgruppe der Koalition 
 Darüber hinaus haben die Fraktionen von CDU / CSU und SPD im Bundestag 2014 einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Es entstand eine Arbeitsgruppe zur Flexirente. Sie hat Vorschläge zum flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand entwickelt. Der Entwurf für das Flexirentengesetz greift die Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf. 
 Aus der Mitte des Parlaments 
 Gesetzentwürfe können auch von Abgeordneten initiiert werden. Entweder von mindestens einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages - das entspricht zurzeit 31 Abgeordneten. 
 Den Gesetzesentwurf zum Flexirentengesetz wollen die Fraktionen von CDU / CSU und SPD so aus der Mitte des Parlaments in den Bundestag einbringen. Dafür hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe geschrieben, die vom Kabinett beschlossen worden ist. 
 Was geht bisher? 
 Schon jetzt gibt es Möglichkeiten, trotz bevorstehender Rente im Beruf zu bleiben. Diejenigen, die mit Erreichen des regulären Rentenalters weiter arbeiten möchten, haben die Wahl: Entweder sie schieben den Rentenbeginn auf und erhalten damit dauerhafte Rentenzuschläge oder sie stellen einen Rentenantrag und arbeiten als Rentner weiter. Dabei kann zunächst auch nur ein Teil der Rente beantragt werden, die sogenannte Teilrente. 
 Vor- und Nachteile 
 Ohne Rentenantrag: Für jeden Monat, den man über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ohne den Rentenantrag zu stellen, erhöht sich der Rentenanspruch durch die weiteren Beitragszahlungen. Darüber hinaus gibt es einen dauerhaften Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat Rentenaufschub (6 Prozent im Jahr). Wer ohne Rentenantrag weiterarbeitet, muss keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen. Wenn der Job wegfällt, wird einfach die Rente beantragt. 
 Mit Rentenantrag: Wer in Rente geht und dann weiterarbeitet, erhält neben der Rente ein Gehalt. Beiträge zur Rentenkasse sind darauf nicht mehr zu zahlen. Allerdings steigt gegebenenfalls das zu versteuernde Einkommen. 
 Quelle:  Pressemitteilung der Bundesregierung  
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