Mit dem Bundesgesetzblatt I Nr. 31 vom 20.08.2019 ist die Verkündung des Migrationspakets abgeschlossen.
Dieses enthält ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz“, „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ und das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Einwanderung nach Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten zu vereinfachen. Diese Erleichterungen ergeben sich unter anderem daraus, dass die Einwanderung nicht mehr auf sog. Mangelberufe (Berufe, in denen es Engpässe gibt) beschränkt wird. Darüber hinaus entfällt die Vorrangprüfung (Prüfung, ob ein deutscher oder ein Arbeitnehmer aus einem EU-Land die offene Stelle besetzen kann). Diese Änderungen hinsichtlich des Aufenthaltsgesetzes treten am 01.03.2020 in Kraft.
Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) soll erreicht werden, dass die Zahl der Abschiebungen erhöht wird. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss Deutschland wieder verlassen. Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass dies oftmals nicht geschieht. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam und die Sicherungshaft gesenkt. Die Änderungen betreffend das Aufenthaltsgesetz gelten ab dem 21.08.2019.
Das Migrationspaket im Überblick:
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) vom 15.08.2019 (BGBl. I, S. 1307), in Kraft ab 21.08.2019/01.03.2020/01.01.2024
- Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vom 15.08.2019 (BGBl. I, S. 1294), in Kraft ab 21.08.2019/01.07.2022
- Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes vom 04.07.2019 (BGBl. I, S. 914), in Kraft ab 12.07.201
- Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung vom 08.07.2019 (BGBl. I, S. 1021), in Kraft ab 01.01.2020/31.12.202
- Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (2. DAVG) vom 04.08.2019 (BGBl. I, S. 1131), in Kraft ab 09.08.2019/01.11.2019/01.04.2021
- Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) vom 08.07.2019 (BGBl. I, S. 1029), in Kraft ab 01.08.2019
- Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 13.08.2019 (BGBl. I, S. 1290), in Kraft ab 01.09.2019