Aktuelle Änderungen beim Melderecht
Kampf gegen Scheinmeldungen
Um Scheinmeldungen zu erschweren, müssen Vermieter ab 1. November 2015 die Umzugsangaben bestätigen. Trödelt der Vermieter mit der Bestätigung riskiert er ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Das sieht das neue Bundesmeldegesetz (BMG) vor.
Hotelanmeldung
Das handschriftliche Ausfüllen von Meldeschein bei Hotelübernachten entfällt. Es reicht künftig die Unterschrift unter einen einsprechenden Ausdruck. So will es ab 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG).
Sperren von Meldedaten für Werbezwecke
Die Bedingungen für den Adresshandel für Werbezwecken ändern sich. Meldebehörden dürfen ab 1. November 2015 Daten für diese Zwecke nur bei Einwilligung des Einwohners herausgeben. Bisher war ein ausdrücklicher Widerspruch notwendig. Die Änderung geht auf das neue Bundesmeldegesetz (BMG) zurück.