Änderungen in der Strafprozessordnung

Zwei Jahre nachdem die Strafprozessordnung (StPO) umfangreich geändert wurde, hat der Deutsche Bundestag am 15. November 2019 das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ verabschiedet.

Mit diesem Änderungsgesetz wird das Ziel der Beschleunigung und Verbesserung des gerichtlichen Strafverfahrens verfolgt. Vorgesehen ist zum Beispiel die erleichterte Ablehnung von missbräuchlich gestellten Befangenheits- und Beweisanträgen.

Kritik an den Änderungen

Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist nicht unumstritten. Es wird argumentiert, dass nicht die versprochene Effektivität erreicht wird, sondern vielmehr die Rechte des Beschuldigten zugunsten eines schnelleren Verfahrensabschlusses eingeschränkt werden. Weiter wird kritisiert, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung gäbe, dass Gerichtsverfahren immer länger dauern. Darüber hinaus sei bisher keine Auswertung der Reform aus dem Jahr 2017 erfolgt.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Bündelung der Nebenklagevertretung
  • Ausweitung der Nebenklageberechtigung auf alle Vergewaltigungstatbestände
  • Vereinfachung des Befangenheitsrechts
  • Vereinfachung des Beweisantragsrechts
  • Vorabentscheidungsverfahren für Besetzungsrügen
  • Harmonisierung der Unterbrechungsfristen mit Mutterschutz und Elternzeit
  • Erweiterung der DNA-Analyse
  • Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls
  • Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscher
  • Gesichtsverhüllung vor Gericht
  • Informationsbefugnis für Bewährungshilfe/Führungsaufsicht
  • Bild-Ton-Aufzeichnung einer richterlichen Vernehmung

Quelle: anwaltverein.de/de/newsroom/pm-19-19-schnelligkeit-ist-keine-loesung-deutscher-anwaltverein-lehnt-stpo-reform-ab