Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen im SGB VIII

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

In der letzten Reform des SGB VIII und mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 wurde die Kostenheranziehung bereits von 75% auf 25 % des aktuell monatlichen Einkommens gesenkt – mit Ausnahmen und Freibeträgen für Einkommen aus Praktika, Ferienjobs, Ausbildungsvergütung und Engagement.

Nun soll die Kostenheranziehung für Heim- und Pflegekinder sowie Alleinerziehende vollständig abgeschafft werden, da diese dem Auftrag der Kinder und Jugendhilfe widerspricht – so die Bundesregierung in ihrer Begründung.

Mithilfe der Kinder- und Jugendhilfe sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung zu übernehmen für einen erfolgreichen Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben.

Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens abgeben müssen. Das Erreichen selbst gesteckter Ziele wie zum Beispiel die Finanzierung eines Führerscheins oder das Erarbeitung von Startkapital für ihre Zukunft, wird erschwert bzw. dauert insgesamt länger. Damit können Erfolgserlebnisse durch eigenes Engagement unerreichbar erscheinen, gerade auch im Vergleich mit Gleichaltrigen, die ihre Einkommen behalten dürfen.

Die Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022 geplant. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.