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Seit 1. März gelten Neuregelungen für die Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Menschen aus Drittstaaten können künftig in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.
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