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Den Dienstgrad eines Stabsfeldwebels können Soldatinnen und Soldaten nach einschlägigen Bestimmungen (SLV, ZDV A-1340/49) erst nach 16 Jahren erreichen. Dies dauerte einem Hauptfeldwebel zu lange, zumal er sich nur für 12 Jahre verpflichtet hatte. Also klagte er vor Gericht und scheiterte nun zum zweiten Mal.