Aktuelle News

Im heutigen Bundesgesetzblatt wurde das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verkündet. Die Änderungen im neuen Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz treten damit überwiegend bereits morgen, 24. Oktober 2015 in Kraft.
Die Eintragung mehrerer Hauptwohnungen minderjähriger Kinder bei Ausübung des Sorgerechts durch die getrennt lebenden Eltern ist unzulässig – so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. September 2015 (Az. 6 C 38.14).