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Der Fall klingt kurios ist aber wahr: Der Hund eines Jägers soll einen Schuss ausgelöst und damit sein Herrchen am Arm verletzt haben. Das Landratsamt Pfaffenhofen entzieht ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, da der Jäger als waffenrechtlich unzuverlässig gilt. Der Hund war alleine Schuld, sagt dagegen der Jäger und zieht vor Gericht.
Am 6. und 7. Februar hat die zweite Verhandlungsrunde zu den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder stattgefunden. In zentralen Fragen ist man dabei zu keiner Annäherung gekommen. Bis zu den nächsten Gesprächen, die am 28. Februar und am 1. März in Potsdam stattfinden, werden nach Angaben der Gewerkschaft Streikmaßnahmen erfolgen.