50 Jahre Weinrecht bei Walhalla

Das „Weinrecht“ feiert Jubiläum! Seit 50 Jahren bringen unsere Autoren Wilhelm Schevardo und Josef Koy das Werk auf den neuesten Stand der Gesetzgebung. Im Interview mit der Walhalla-Fachredaktion blickt Wilhelm Schevardo auf die Anfänge zurück.

Herr Schevardo, wie entstand die Idee zur Loseblattsammlung bei Walhalla?

Es gab in den 1970er Jahren noch keine Sammlung des Weinrechts in dieser Form. Es gab nur Ausgaben in gebundener Form. Aufgrund der vielen Änderungen war eine Loseblattsammlung aber viel sinnvoller. Gabriel Pillmayer, der Mitbegründer, hatte als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Weinsachverständiger die gleiche Idee wie ich und hatte bereits Kontakt zum Walhalla-Verlag aufgenommen. Ich habe dann das Grundwerk geliefert und die laufenden Aktualisierungen übernommen. Josef Koy übernahm den Teil für die Bundesländer.

Wie kamen Sie zum Weinrecht?
Nach meiner Assessor-Prüfung fragte mich damals ein Bekannter, ob ich Mitgeschäftsführer einer Internationalen Weinhandelsfirma werden wollte. Ich kannte dieses Unternehmen bereits. Außerdem waren meine Großeltern väterlicherseits Weingroßhändler gewesen. Mich reizte die Aufgabe sehr. Im Zuge dessen habe ich begonnen, mich mit dem Weinrecht zu befassen.

Warum haben Sie damals das Weinrecht der EWG im Titel vorangestellt?
Mit dem Gesetz über Wein, Dessertwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein (Weingesetz) vom 16. Juli 1969 sollte das in Deutschland geltende Weinrecht in 97 Paragrafen umfassend neu geregelt werden. Das Gesetz sollte ab dem 20. Juli 1971 gelten. Aber es gab schon die gemeinsame Marktorganisation für Wein mit wenigen Verordnungen. 1970 kamen weitere Grundverordnungen der EWG mit Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete zur Geltung. Damit war das Weingesetz von 1969 überholt.

Was hat sich in fünf Jahrzehnten verändert?
Es gab inzwischen mehrere Weinmarktordnungen mit wechselnden Regelungen bis hin zu der nun geltenden gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, in der der Wein eine besondere Rolle spielt. Seit 1970 gab es zahleiche Verordnungen, die durch immer neue Verordnungen abgelöst wurden. Die Europäische Union wurde durch die Aufnahme neuer Mitglieder erweitert, was zu weiteren Ergänzungen führte.
Eine große Veränderung brachte das Gesetz zur Reform des Weinrechts vom 8. Juli 1994. Das Weinwirtschaftsgesetz wurde aufgehoben, das bisherige Weingesetz umbenannt und auf Branntwein aus Wein reduziert. Das heutige Weingesetz geht also auf die Fassung des Weingesetzes von 1994 zurück.

Wie halten Sie sich auf dem Laufenden mit den vielen Änderungen?
Die Vorarbeiten bis zur Erscheinung der Textsammlung waren damals sehr umfangreich und aufwändig. Für das Recht der EWG und in der Union hatte ich deren Amtsblatt abonniert. Außerdem nutzte ich die Möglichkeit, in Bibliotheken das Bundesgesetzblatt einzusehen. Das jeweilige Recht der Bundesländer konnte ich mir nur durch den Kauf der einzelnen Gesetz- und Verordnungsblätter beschaffen. Dazu musste der Kontakt zu den Ministerien des Bundes und der Länder, den Weinbauverbänden, Landwirtschaftskammern, der DLG und den Regierungspräsidien aber auch zu der Arbeitsgemeinschaft der Weinsachverständigen aufgebaut werden. Seit es das Amtsblatt der Europäischen Union in digitaler Form gibt, ist es einfacher geworden, sich über neue Verordnungen zu informieren. Ich schaue praktisch täglich in die Verordnungen. Manche Verordnungen müssen auf die weinrechtlichen Bestimmungen reduziert werden. Das gilt auch für das Bundes- und Länderrecht.




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