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1000. Sitzung: Bundesrat berät über Regierungspläne zur Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundesrat beschäftigt sich mit den Plänen zur SGB VIII-Reform

81 Tagesordnungspunkte stehen auf der Agenda einige davon betreffen das Sozialrecht. Unter anderem befasst sich der Bundesrat mit den Plänen der Regierung zur lang ersehnten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Die Pläne sehen folgende Punkte zur Modernisierung vor:

Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld sollen künftig durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Kinder- und Jugendschutz besser geschützt werden. Auch das Gesundheitswesen soll stärker in die Verantwortung einbezogen werden.

Kinder und Jugendliche sollen uneingeschränkt Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen können. Zudem sollen Ombudsstellen eingerichtet werden.

Vor allem die Rechte von Pflegekindern sollen gestärkt werden. Zu diesem Zweck soll das Familiengericht den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme anordnen können vorausgesetzt, es ist zum Wohl des Kindes erforderlich.

Pflegekinder sollen Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten erhalten. Außerdem sollen sie Unterstützung durch Careleaver erhalten, d. h. durch junge Menschen, deren Fürsorge durch die Jugendhilfemaßnahmen endet und deren Weg in die Selbstständigkeit beginnt.

Pflegekinder und Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, sollen weniger Betreuungskosten tragen müssen.

Eltern sollen bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind erhalten.

Mit der geplanten Hilfe aus einer Hand für Kinder mit Behinderung soll endlich die Aufteilung der Zuständigkeiten auf Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe aufgehoben werden.

Auch die Elterngeldreform 2021 steht auf der Agenda

Der Bundesrat befasst sich außerdem abschließend mit der Elterngeldreform 2021, die am 1. September in Kraft treten soll. Vorgesehen ist u. a., dass die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden steigt.

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