1,4 Milliarden Euro für die Umsetzung des Onlinezuganggesetzes

Durch das sogenannte „Dachabkommen“ stehen den Ländern nun weitere Mittel zur Umsetzung des Onlinezuganggesetzes (OZG) zur Verfügung.

Das Dachabkommen zwischen Bund und den Ländern wurde am 29. Januar 2021 unterzeichnet und ist am 30.Januar 2021 in Kraft getreten.

Das Verwaltungsabkommen garantiert eine Konjunkturmittelverteilung (aus dem Corona-Konjunkturpaket) in Höhe von 1,4 Mrd. Euro für die flächendeckende Umsetzung des OZG.

Aufgaben von Bund und Ländern: digitale Entwicklung

Das Onlinezugangsgesetz lebt von Digitalisierung und Vernetzung: insgesamt 575 Verwaltungsleistungen vom Bund, den Ländern und den Kommunen sollen angeboten werden. Durch eine IT- Infrastruktur, mit der jede Nutzerin und jeder Nutzer einfachen Zugriff erhält.

  • Das Dachabkommen war nötige Voraussetzung, dass die finanziellen Mittel nun schnell verteilt werden können und so überall dort ankommen, wo sie zur effizienten Umsetzung des OZG dringend gebraucht werden.
  • Die Konjunkturmittel werden zu 50 % an die Länder, zu 20 % an den Bund und zu 30 % für die digitale Infrastruktur allgemein verteilt.
  • Dabei regelt das Verwaltungsabkommen die konkreten Verpflichtungen in der digitalen Entwicklung von Bund und Ländern:

        - Verpflichtung zur weiteren Voranbringung der Digitalisierung

        - Es soll kooperativ und zukunftsorientiert zusammengearbeitet werden, damit eine einheitliche Umsetzung des OZG möglich ist.

Wichtiges Prinzip: „Einer für Alle“

Die Länder werden durch das Dachabkommen dazu verpflichtet, die Digitalisierung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ umzusetzen.

  • Ganz im Sinne der Effizienz soll jede digitale Lösung nur einmal entwickelt werden müssen, die dann aber für alle Länder und deren Kommunen zur Verfügung stehen soll.
  • Für die einzelnen Länder und Kommunen sind dann nur kleine, lokale Anpassungen nötig (bspw. Wappen des jeweiligen Landes, ggf. andere Rechtslage erfordert Abweichungen in der Darstellung).
  • Dabei wird die Entwicklung nach Themen-Ressorts aufgeteilt durchgeführt und begleitet; dies kann auch länderübergreifend stattfinden.
  • Durch Einführung eines/einer OZG-Koordinators/Koordinatorin in jedem Bundesland wird eine kooperative Entwicklung und Bearbeitung der digitalen Lösungen in den einzelnen Ländern garantiert.

 

Quelle: Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat