Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt: Neue Straftatbestände und stärkere Opferrechte geplant

Opfer digitaler Gewalt sollen künftig besser geschützt und Täter konsequenter verfolgt werden.

Neue Straftatbestände im Fokus

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 17. April 2026 einen Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgestellt. Ziel ist es, bestehende Strafbarkeitslücken insbesondere bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen.

Kern des Entwurfs ist die ausdrückliche Strafbarkeit von Deepfakes. Dabei wird zwischen sexualisierten und nicht-sexualisierten Inhalten unterschieden. Für die Herstellung und Verbreitung manipulierter pornografischer Inhalte drohen künftig Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Darüber hinaus sollen neue Tatbestände wie digitaler Voyeurismus, Cyberflashing und täuschende Inhalte geschaffen werden, um verschiedene Erscheinungsformen digitaler Gewalt systematisch zu erfassen.

Verbesserter zivilrechtlicher Schutz

Neben strafrechtlichen Änderungen sieht der Entwurf auch eine Stärkung der Rechte Betroffener im Zivilrecht vor. Opfer sollen schneller gegen rechtsverletzende Inhalte vorgehen und gerichtliche Maßnahmen – etwa Accountsperren – leichter erwirken können.
Geplant sind zudem erweiterte Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen, um Täter identifizieren zu können.

Relevanz für die Praxis sozialer Arbeit

Digitale Gewalt betrifft laut Ministerium „Millionen Menschen“, besonders häufig Frauen. Für Beratungsstellen, Jugendhilfe und psychosoziale Dienste gewinnt das Thema daher deutlich an Bedeutung.

Fachkräfte müssen künftig verstärkt zu digitalen Gewaltformen beraten, Betroffene bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche unterstützen und Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden kennen. Der Gesetzentwurf könnte hier neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen, etwa durch vereinfachte Verfahren zur Inhaltslöschung und Täteridentifikation.