Studie: Hunderttausende von verdeckter Pflegearmut betroffen

Wer wenig Geld hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt trotz Anspruch oft keine ausreichende finanzielle Hilfe, hat eine vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag ergebene Studie zum Thema Pflegearmut ermittelt. Bundesweit erhalten demnach etwa 300.000 armutsbetroffene Pflegebedürftige keine ‘Hilfe zur Pflege’.

Rund 4,9 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Etwa 390.000 von ihnen haben Anspruch auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’, wenn ihr Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um ihre Bedarfe zu decken. Nur 76.000 Betroffene erhalten diese Hilfe aber tatsächlich. Damit zeigt die neue Studie “Pflegearmut” des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Klie, dass in der Regel nur einer von fünf Armutsbetroffenen in häuslicher Pflege die ihr zustehende Hilfe bekommt.

Neben Unwissen, Scham und ausbleibender Beratung führen unterschiedliche Verwaltungspraxen der zuständigen Sozial-Ämter zu der von der Studie beleuchteten Unterversorgung, so der Paritätische.
Die Studie ermittelt die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’ mittels Modellrechnungen, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung beruhen.

Dabei zeigen sich regional massive Unterschiede beim Zugang zur ‘Hilfe zur Pflege’: Während im Saarland nur jede zehnte zu Hause gepflegte Person die ihr zustehende Leistung in Anspruch nimmt, ist es in Sachsen-Anhalt jede fünfte und in Hamburg immerhin mehr als jede dritte.

Der Paritätische fordert die flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf ‘Hilfe zur Pflege’, damit sich die Armut von Pflegebedürftigen nicht weiter verschärft und die Versorgung bei Pflegebedürftigkeit nicht vom Wohnort abhängt.

Um das Pflege-System in Deutschland insgesamt aus der Krise zu führen und die Unterversorgung und Armut von Pflegebedürftigen zu bekämpfen, setzt sich der Verband zudem für eine solidarische Pflegevollversicherung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ein.

Quelle: PM des Paritätischen Gesamtverbandes vom 19. März 2026