Behörden prüfen Nutzung von Tiefgaragen und U-Bahnhöfen als Schutzräume

Bund, Länder und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeiten gemeinsam an einem umfassenden Konzept, um den zivilen Bevölkerungsschutz an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.

Angesichts der verstärkten sicherheitspolitischen Risiken in Europa – insbesondere infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine – treibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den Innenministerien von Bund und Ländern ein neues zivilschutzorientiertes Schutzraumkonzept voran.

Zentrale Planungselemente:

  • Öffentliche bzw. öffentlich nutzbare Infrastruktur wie Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen und Kellerräume sollen geprüft und ggf. ertüchtigt werden, um im Ernstfall als Schutzräume dienen zu können.
  • Eine systematische Bestandsaufnahme vorhandener Schutzbauwerke läuft bereits. Nach Angaben des BBK sind derzeit noch rund 579 öffentlich gewidmete Schutzräume mit ca. 478 000 Plätzen identifiziert – viele davon jedoch nicht einsatzfähig.
  • Das Konzept sieht ferner ein digitales Verzeichnis vor: Bürgerinnen und Bürger sollen über Warn- und Kartendienste die nächstgelegenen Schutzräume rasch ermitteln können.

Für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst bedeutet dieses Vorhaben: Bereits bei infrastrukturellen Planungen – speziell im kommunalen und behördlichen Bereich – kann das Thema baulicher Bevölkerungsschutz künftig stärker berücksichtigt werden. Beispiel: Bei Neubauten oder Umnutzungen von Tiefgaragen oder Untergrundanlagen sollte geprüft werden, ob eine Mehrzwecknutzung als Schutzraum denkbar ist.

Hinzu kommt die Rechtslage: Das Zivilschutz‑ und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) regelt u. a. die Widmung öffentlicher Schutzräume – eine Rückabwicklung wurde 2022 gestoppt; nun steht eine Neubewertung bevor.