Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer warten auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Ende 2018 gab es in Deutschland 1,46 Millionen unbesetzte Stellen. Diese können ohne Zuwanderer nicht besetzt werden.
Mittels des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen die bisher bestehenden Regelungen angepasst werden, um die Attraktivität des Standortes Deutschland für Fachkräfte erhöhen. Dies soll sowohl durch Änderung des materiellen Rechts als auch durch Verfahrenserleichterungen erreicht werden.
Der am 19.12.2018 von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll Abhilfe schaffen, indem der Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtert wird. In seiner Sitzung am 15.02.2019 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zu diesem Gesetz abgegeben, in der mehr Mitsprache für die Länder gefordert wird. Im Gegensatz zu der Bundesregierung hält der Bundesrat den Gesetzesentwurf für zustimmungsbedürftig. Danach könnten die Regelungen nur in Kraft treten, wenn sich der Bundesrat ausdrücklich dafür ausspricht.
Nunmehr hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer Gegenäußerung, welche zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Bundestag weitergeleitet wird.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass jeder in Deutschland eine Arbeit aufnehmen kann, der im Besitz eines Arbeitsvertrages und einer anerkannten Qualifikation ist. Die bisher bestehende Beschränkung auf Berufe mit Engpässen soll aufgehoben werden. Zusätzlich ist ein Verzicht auf die Prüfung, ob nicht ein Deutscher oder EU-Bürger für den Arbeitsplatz geeignet ist, entfallen.