Die Löhne der hessischen Landesbeschäftigten steigen zum 1. Juli 2026 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, und zum 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent. Die Löhne der hessischen Landesbeschäftigten steigen zum 1. Juli 2026 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, und zum 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent.
Verständigung auf Tarifabschluss
Am 27. März 2026 einigten sich das Land Hessen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) auf Neuerungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).
Hinsichtlich der Entgeltregelungen wurde eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2028 vereinbart, was 25 Monaten entspricht.
Erhöhung der Entgelte
Das Einigungspapier sieht vor, dass die Entgelte für die Tarifbeschäftigen ab dem 1. Juli 2026 um 3 Prozent, mindestens aber 110 Euro, sowie ab dem 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent erhöht werden. Dynamische Zulagen werden ab dem 1. Juli 2026 um 3,03 Prozent und ab dem 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent angehoben.
Die Vergütung der Auszubildenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Juli 2026 um 80 Euro und zum 1. Oktober 2027 um weitere 70 Euro erhöht. Die derzeit geltenden (befristeten) Übernahmeregelungen werden unverändert bis zum 28. Februar 2028 verlängert.
Zudem kommt es zu einer Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen. Zum 1. Oktober 2026 erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, eine Zulage von 200 Euro monatlich (bei nicht ständiger Wechselschicht wird sie 1,19 Euro pro Stunde betragen). Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird auf 100 Euro angehoben (bzw. 0,60 Euro pro Stunde für nicht ständige Schichtarbeit).
Verbesserungen in der Entgeltordnung
Der Tarifkompromiss sieht Verbesserungen und Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-H vor, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten:
• Die Regelung, dass Tarifbeschäftigte bei Nichterfüllung der vorgeschriebenen Ausbildungsqualifikation eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert werden, wird auf den Bereich der Beschäftigten mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten erweitert.
• Eingruppierungsregelungen für einzelne Berufsgruppen, wie für Beschäftigte in der Steuerverwaltung, im Hausmeisterdienst, im Gartenbau und im Kassendienst sowie für Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen werden geändert, um zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten und Höhergruppierungen zu ermöglichen.
Landesticket und Digitalisierungstarifvertrag
Das Landesticket Hessen, das eine unentgeltliche Nutzung des Nah- und Regionalverkehr im Bereich des Landes Hessen ermöglicht, gilt unverändert bis zum 28. Februar 2028 fort.
Der Digitalisierungsvertrag Hessen wird zukünftig KI-Anwendungen berücksichtigen. Die dort geregelten Ansprüche zur Qualifizierung, Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung gelten dann auch für die Folgen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung.
Übertragung auf Besoldung und Versorgung
Nach dem Einigungspapier gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, dass die erzielten Einkommensverbesserungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten des Landes Hessen sowie dessen Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Landesregierung wird entsprechende Gesetzesentwürfe auf dem Weg bringen.