Tarifrunde TV-L 2019: Tarifeinigung erzielt

In den Abendstunden des 2. März 2019 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Laufzeit der vereinbarten Regelungen beträgt 33 Monate (bis zum 30. September 2021). Die wesentlichen Eckpunkte hier in der Zusammenfassung.

Die Gehälter werden insgesamt in drei Schritten erhöht; wobei die Entgelte der Stufe 1 überproportional erhöht werden. Im Einzelnen wurde folgendes vereinbart:

  • Rückwirkend zum 1. Januar 2019 werden die Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent angehoben. In der Stufe 1 erfolgt eine lineare Erhöhung um 4,5 Prozent und in den übrigen Stufen eine lineare Erhöhung um 3,01 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro.
  • Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. Die Entgelte der Stufe 1 werden linear um 4,3 Prozent angehoben, in den übrigen Stufen linear um 3,12 Prozent bei einem Mindestbetrag von 90 Euro.
  • Zum 1. Januar 2021 erfolgt eine weitere lineare Entgelterhöhung der Stufe 1 um 1,8 Prozent. Die Entgelte der übrigen Stufen werden linear um 1,29 Prozent angehoben – mindestens jedoch um 50 Euro. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beträgt 1,4 Prozent.

Pflege

  • Aus dem TVöD werden die Tabellenwerte der Pflegeentgelttabelle (P-Tabelle) und die entsprechenden Eingruppierungsregelungen für den Tarifvertrag der Länder übernommen. Diese neu vereinbarten Tabellenentgelte werden für die Beschäftigten in der Pflege in den Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ebenso in drei Schritten linear angehoben (rückwirkend zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021).
  • Pflegekräfte an Universitätskliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg erhalten eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich.
  • Weitere Änderungen betreffen die Zuschläge für Samstagsarbeit in Krankenhäuser und den Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern nach § 43 TV-L. So erhöht sich etwa der Zusatzurlaub im Jahr 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage.

Auszubildende

  • Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag von 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht.
  • Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L Gesundheit werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 45,50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht.
  • Der Urlaubsanspruch wird einheitlich auf 30 Ausbildungs- bzw. Arbeitstage festgelegt (und erhöht sich somit um einen Tag).
  • Die Übernahmeregelungen des § 19 TVA-L BBiG und des § 18a TVA-L Pflege werden ab dem 1. Januar 2019 wieder in Kraft gesetzt und treten mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft.

Weitere Vereinbarungen

  • Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt, wobei die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit die Entgeltgruppe 9b wird. Aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten wird die Entgeltgruppe 9a mit neuen Ausgangswerten.
  • Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht.
    Keine Einigung konnte bei der Forderung der Gewerkschaft nach einer stufengleichen Höhergruppierung erzielt werden.
  • Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist wie bei den Beschäftigten in der Pflege eine neue Entgelttabelle vereinbart worden, die sich am TVöD orientiert. Grundsätzlich erfolgt auch für diese Tarifbeschäftigten der Länder die Übernahme der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung VKA für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst.
  • In der Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder wird zum 1. Januar 2019 die Angleichungszulage von bisher 30 Euro auf 105 Euro erhöht.

Stellungnahmen der Verhandlungsparteien

Der Verhandlungsführer der Länder, der Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz, lobte den Abschluss und wies auf die Planungssicherheit hin, die sich durch die lange Laufzeit von 33 Monate ergebe. So sei sichergestellt, dass die Beschäftigten an der positiven finanziellen Entwicklung der Länder teilhaben – ohne dass die Länder die Finanzierung von Neueinstellungen und den Abbau des Investitionsrückstaus und der Schulden aus dem Blick verlieren müssten. Die Tarifeinigung werde den TdL-Ländern rund 7,3 Milliarden Euro kosten.

Der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, bezeichnete das Gesamtpaket der Einigung als den sprichwörtlichen ehrlichen Kompromiss. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8 Prozent und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden. Unzufrieden zeigte er sich beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, wo seiner Meinung nach die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht nachhaltiger gestärkt werden konnte. Für ihn sei die Einkommensrunde 2019 aber erst dann abgeschlossen, wenn die Landesregierungen das Volumen des Abschlusses zeit- und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen haben.

Für verdi-Vorsitzenden Frank Bsirske ist es das beste Ergebnis seit vielen Jahren und ein guter Tag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. In den letzten 20 Jahren hätte es kein Ergebnis mit einer derartigen sozialen Komponente gegeben. Durch die Übernahme der kommunalen Entgeltordnung erhalten Hebammen oder Beschäftige in der Psychiatrie sogar bis zu 386,36 Euro mehr.