Tarifeinigung zum TV-H erzielt

Tarifbeschäftigte des Landes Hessen erhalten 2024 einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro sowie eine Entgelterhöhung um 200 Euro zum 1. Februar 2025 und weiteren 5,5 Prozent zum 1. August 2025.

Kompromiss in dritter Verhandlungsrunde erreicht

Am 15. März 2024 verständigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und das Land Hessen auf einen Tarifabschluss für die ca. 55.000 Tarifbeschäftigten des Landes.

Das Entgeltpaket sieht zwei Maßnahmen vor: Eine Erhöhung der Tabellenentgelte, die in zwei Schritten im Jahr 2025 erfolgt, und eine Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro, die in drei Teilen im Jahr 2024 ausbezahlt werden soll.

Die Vertragslaufzeit der Einigung erstreckt sich auf 24 Monate bzw. bis zum 31. Januar 2026.

Inflationsausgleich

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ verständigt, der zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise beitragen und die Zeit bis zur Anhebung der Tabellenentgelte überbrücken soll.

Beschäftigte, die unter den TV-H fallen, erhalten mit den Gehaltszahlungen der Monate Mai, Juli und November 2024 eine Sonderzahlung von jeweils 1.000 Euro. Bei Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten beträgt die Höhe jeweils 500 Euro.

Der sich so ergebende Gesamtbetrag von 3.000 Euro (bzw. 1.500 Euro bei den Nachwuchskräften) ist steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar.

Anspruchsvoraussetzung auf die Ausgleichszahlungen ist jedoch, dass beim Arbeits-, Ausbildungs- bzw. Praktikantenverhältnis an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. November 2024 ein Anspruch auf Entgelt besteht.

Erhöhung der Gehälter

Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten angehoben:

Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine Lohnsteigerung um 200 Euro. Dieser erhöhte Betrag wird zum 1. August 2025 nochmals um weitere 5,5 Prozent angehoben. Wenn durch diese beiden Schritte keine Mindesterhöhung von 340 Euro erzielt wird, wird zum 1. August 2025 die Gesamterhöhung auf 340 Euro festgesetzt.

Die Bereitschaftsdienstentgelte und weiteren tarifliche Zulagen, bei denen eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden zum 1. November 2024 um 4,8 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht.

Auszubildende, Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen

Die tariflichen Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte werden zum 1. Februar 2025 um 100 Euro und zum 1. August 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Die Gesamterhöhung beläuft sich somit auf 150 Euro monatlich.

Studentische Hilfskräfte erhalten ab dem Sommersemester 2024 ein Mindestentgelt von 13,46 pro Stunde und ab August 2025 von 14,20 Euro pro Stunde. Die Mindestlaufzeit ihrer Beschäftigungsverhältnisse beträgt in der Regel zwei Semester bei einem Mindestumfang von zehn Wochenstunden.

Erhöhung der Jahressonderzahlung

Zum 1. Januar 2025 wird die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen bis EG 8 auf 90 Prozent und ab der Entgeltgruppe EG 9a bis einschließlich EG 16 auf 60 Prozent des Bemessungsentgeltes angehoben.

Für Beschäftigte, die unterjährig von der EG 8 in die EG 9a höhergruppiert werden, ist eine Vorteilsregelung im Hinblick auf die Jahressonderzahlung vereinbart worden.

Evaluierung der Entgeltordnung

Zur Steigerung der Attraktivität des Landes Hessen als Arbeitgeber haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, die Tätigkeitsmerkmale in Hinblick auf die aktuelle Arbeitswelt zu überprüfen. Diese Gespräche werden nach Abschluss der Redaktion zur Tarifrunde 2024 beginnen.

Weitere Bestandteile des Einigungspapiers

Im Rahmen der Verhandlungen einigten sich die Verhandlungsparteien auf eine Verlängerung der hessischen Besonderheiten des Tarifrechts: Bis zum 31. Dezember 2026 wird das Landesticket Hessen verlängert und die Möglichkeit der Beschäftigten, Teil ihrer Jahressonderzahlung in zwei freie Tage umzuwandeln, bleibt ebenso bis zu diesem Zeitpunkt erhalten.

Die Fachkräftezulage nach § 18 TV-H wird dahingehend erweitert, dass bei Übernahme anderer oder zusätzlicher Aufgaben eine Zulage von bis zu 1.500 Euro gezahlt werden kann, solange die Übernahme dauert. Für Beschäftigte, die ab der Entgeltgruppe 13 eingruppiert sind, entfallen die Beschränkungen der Überstundenregelungen.

Übertragung auf die Besoldung und Versorgung

Der Verhandlungsführer des Landes Hessen, Innenminister Roman Poseck, hat zugesagt, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die hessischen Landes- und Kommunalbeamten sowie Versorgungsempfänger übertragen zu wollen. Damit profitieren weitere 110.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von der Anhebung der Gehälter.