Kameradschaft verletzt: Affäre führt zu Sanktionen für Hauptfeldwebel

Ein Fehltritt im Privatleben kann auch bei der Bundeswehr Konsequenzen haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt: Wer sich als Soldat auf eine Affäre mit der Ehefrau eines Kameraden einlässt, riskiert disziplinarische Maßnahmen.

Im Zentrum des Falls steht ein Hauptfeldwebel, der eine Beziehung mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten aus demselben Bataillon begann. Der Ehemann war gerade in Trennungsabsicht aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Affäre blieb nicht folgenlos: Die Ehe zerbrach, und der Fall landete vor dem Truppendienstgericht.

Das Truppendienstgericht sah in dem Verhalten einen klaren Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht und verhängte ein Beförderungsverbot mit gleichzeitiger Kürzung der Bezüge. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte den Fall etwas milder: Wegen guter Leistungen und eines vermeidbaren Irrtums wurde nur eine mehrmonatige Kürzung der Bezüge ausgesprochen.

Kameradschaft ist mehr als nur eine Floskel

In seiner Begründung machte das Gericht deutlich: Kameradschaft ist nicht bloß ein Ideal, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht. Laut § 12 Soldatengesetz müssen Soldaten die Rechte und die Würde ihrer Kameraden respektieren. Wer sich in deren Ehe einmischt, verletzt dieses Gebot deutlich.

Ein wichtiger Punkt für die Bewertung war das enge dienstliche Verhältnis zwischen den beiden Soldaten. Genau solche Näheverhältnisse können zu Spannungen unter Soldaten führen, wenn das Vertrauen erschüttert wird. Deshalb ist in solchen Fällen eine disziplinarische Reaktion durchaus gerechtfertigt.

Trennung ist nicht gleich Scheidung

Dass die Affäre nach dem Auszug des Ehemanns begann, spielte für das Gericht keine entscheidende Rolle. Denn rechtlich besteht die Pflicht zur ehelichen Treue weiter, solange die Ehe nicht als gescheitert gilt. Und das war zum Zeitpunkt der Beziehung noch nicht der Fall.

Quellen:

BVerwG, Urteil vom 22.01.2025 - 2 WD 14.24

https://www.bverwg.de/pm/2025/44