Bundesratsinitiative: Landesregierung fordert sofortige Waffenrechtsnovelle

Die niedersächsische Landesregierung hat am 28.05.2024 einen entsprechenden Antrag für die Bundesratssitzung beschlossen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag, den 28.05.2024 beschlossen, dem Bundesrat die „Entschließung des Bundesrates - Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“ zuzuleiten. Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Verschärfung des Waffenrechts zeitnah umzusetzen.

Hintergrund

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits im Januar 2023 eine Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. Geplant ist die Einführung des Kleinen Waffenscheins bereits für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Armbrüsten, wie dies auch im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart wurde. Darüber hinaus soll der Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen verboten werden.

Mit der geplanten Novelle sollen unter anderem die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung von Waffenbesitzern verbessert und der Umgang mit SRS-Waffen, Armbrüsten und halbautomatischen Schusswaffen strenger reglementiert werden. Vorgesehen ist auch, dass die Waffenbehörden zusätzliche Instrumente erhalten sollen, um die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung von Waffenbesitzern zu überprüfen.

Weitere Verschärfungen geplant

Nach mehr als einem Jahr befindet sich der Gesetzentwurf noch immer in der Diskussion innerhalb der Bundesregierung. Ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung steht noch aus.

Angriffe mit Messern oder Waffen würden weiterhin in großer Zahl verübt; die Entwicklung der Messerangriffe in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes zeige, dass die Zahl von 2022 auf 2023 noch einmal deutlich gestiegen sei.

Zur Bekämpfung der zunehmenden Messerkriminalität schlägt die Landesregierung Niedersachsen weitere Einschränkungen des Umgangs mit Messern in der Öffentlichkeit vor:

• Das Mitführen sämtlicher Waffen im Sinne des Waffengesetzes in Zügen und Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Einrichtungen soll untersagt werden, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
• Es soll ein generelles Verbot für den Umgang mit Springmessern eingeführt werden.
• Das Verbot zum Führen von Messern wird auf solche mit feststehender Klinge ab einer Klingenlänge von sechs Zentimetern ausgeweitet.

Die vorgeschlagene Verkürzung der Klingenlänge von feststehenden Messern auf sechs Zentimeter würde sicherstellen, dass auch in Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs keine Messer mit tödlicher Wirkung mehr zugriffsbereit mitgeführt werden können. Ein Verbot aller Messer im ÖPNV erscheint unverhältnismäßig, da dann auch Gebrauchsmesser wie z.B. ein Obstmesser darunterfallen würden.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung außerdem gebeten zu prüfen, inwieweit durch Änderungen des Waffenrechts die Gefahren, die vom Führen dieser Gegenstände ausgehen, eingedämmt werden können.

Waffenrecht in der Praxis

Das Waffenrecht sei in der Praxis sowohl für die Waffenbehörden als auch für die Polizei aufgrund der zahlreichen Änderungen in der Vergangenheit sehr komplex, sodass die Bundesregierung nach Abschluss der laufenden Novellierung prüfen soll, inwieweit durch eine Neufassung der waffenrechtlichen Vorschriften eine Vereinfachung und Harmonisierung erreicht werden könne.

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